Software öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kdvz.nrw/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Software öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
Beschaffung einer neuen Software für den öffentlichen Gesundheitsdienst
Rhein-Erft-Kreis
Beschaffung einer neuen Software für den öffentlichen Gesundheitsdienst
Der EVB-IT Systemvertrag ist hinsichtlich der Systemserviceleistungen unbefristet. Es wird auf die Vergabeund
Vertragsunterlagen verwiesen.
NW-P512MP10066
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreueund
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das
Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in
nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise.
Nr. 1: Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss jeweils mindestens 2,0 Mio. Euro (exkl. USt.) betragen.
Nr. 2: Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer ver-gleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Million Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforde-rung). oder alternativ, für den Fall, dass eine solche Betriebshaftpflichtversicherung nicht besteht, die Abgabe einer Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers innerhalb von fünf Werktagen abzuschließen.
Nr. 1: Der Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss jeweils mindestens 2,0 Mio. Euro (exkl. USt.) betragen.
Nr. 2: Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Million Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung). oder alternativ, für den Fall, dass eine solche Betriebshaftpflichtversicherung nicht besteht, die Abgabe einer Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers innerhalb von fünf Werktagen abzuschließen.
Die Darstellung von mindestens einer Referenz über ein in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachtes vergleichbares Projekt unter Angabe der An-zahl und Größe der Softwarelösung im öffentlichen Gesundheitswesen. Eine Vergleichbarkeit des Referenzprojektes ist nur dann gegeben, wenn die Softwarelösung erfolgreich durch den Referenzauftraggeber in Betrieb bzw. abgenommen wurde. Die folgende Kriterien 1) (a. – e.) und 2) müssen vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllt sein (Mindestanforderung): 1) Der Referenzauftrag umfasst Leistungen zur a) Installation, b) Datenmigration auf Basis eines Altbestandes, c) Schulung von unterschiedlichen Personenkreisen (z.B. Administratoren, Sachbearbeiter), d) Customizing/Einführungsunterstützung sowie e) Service/Support sowie 2) Auftragsvolumen von mindestens 500.000 Euro (zzgl. USt.).
Die Darstellung von mindestens einer Referenz über ein in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachtes vergleichbares Projekt unter Angabe der An-zahl und Größe der Softwarelösung im öffentlichen Gesundheitswesen. Eine Vergleichbarkeit des Referenzprojektes ist nur dann gegeben, wenn die Softwarelösung erfolgreich durch den Referenzauftraggeber in Betrieb bzw. abgenommen wurde. Die folgende Kriterien 1) (a. – e.) und 2) müssen vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllt sein (Mindestanforderung): 1) Der Referenzauftrag umfasst Leistungen zur a) Installation, b) Datenmigration auf Basis eines Altbestandes, c) Schulung von unterschiedlichen Personenkreisen (z.B. Administratoren, Sachbearbeiter), d) Customizing/Einführungsunterstützung sowie e) Service/Support sowie 2) Auftragsvolumen von mindestens 500.000 Euro (zzgl. USt.).
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NordrheinWestfalen verpflichtet. Die weiteren Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes
als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem.
§ 123 GWB vorliegt.
2. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes
als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. §
124 GWB vorliegt.
3. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes
als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. §§
19, 21 MiLoG vorliegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html