AfSta23003 Kommunalwahl 2024-Stimmzettelblöcke
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
AfSta23003 Kommunalwahl 2024-Stimmzettelblöcke
Die nächste Kommunalwahl findet wieder gemeinsam mit der Europawahl voraussichtlich Anfang Juni 2024 statt. Den genauen Wahltermin legen das Europaparlament, der Bundestag und der Landtag ca. ein Jahr vor der Wahl fest.
Die Stadt Karlsruhe vergibt den Druck, das Falzen, das Verpacken und die Lieferung der Stimmzettel an eine externe Druckerei.
Karlsruhe
Die Ausschreibung der Stadt Karlsruhe beinhaltet folgende Dienstleistungen:
- Beschaffung des Papiers,
- Gestaltung und Satz der Gemeinderats- und Ortschaftsratsstimmzettelblöcke nach den Gestaltungsvorgaben der Stadt Karlsruhe in Anlehnung an den Stimmzettel von 2019 und Erstellung der Druckdateien des Stimmzettels nach Übermittlung der Namen der Kandidaten einschließlich Berufsbezeichnung und Adresse in einer Excel-Datei,
- Drucken und Falzen der Gemeinderats- und Ortschaftsratsstimmzettelblöcke nach Ort-schaften getrennt,
- Druck von personalisierten Einlageblättern,
- Kuvertieren von Einlageblättern und Gemeinderatsstimmzettelblöcken nach Zustellbezirken getrennt,
- Kuvertieren von Einlageblättern, Gemeinderats- und Ortschaftsratsstimmzettelblöcken nach Zustellbezirken getrennt,
- Verpackung und Lieferung der Wahlunterlagen an vier Abladestellen (Kuvertierungsdienstleister, Stadt Karlsruhe – Briefwahlbüro, Postdienstleister, Stadt Karlsruhe – Keller Gartenhalle).
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung steht der konkrete Wahltermin für die Kommunalwahl 2024 noch nicht fest. Daher werden in der Leistungsbeschreibung die gesetzlichen Fristen angegeben. Sobald der konkrete Wahltermin für die Kommunalwahl 2024 feststeht, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer umgehend darüber informieren. Die Abstimmung des konkreten Zeitplans findet dann umgehend statt.
Die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung genannten Daten, Zeiträume und Mengenberechnungen beruhen auf den am 27. Januar 2023 geltenden gesetzlichen Bestimmungen und wahlrechtlichen Vorgaben. Spätere etwaige Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen und wahlrechtlichen Vorgaben können Auswirkungen auf die Daten, Zeiträume und Mengenbe-rechnungen der Kommunalwahl in Karlsruhe haben und somit auch auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Druckdienstleister und der Stadt Karlsruhe. Der Auftraggeber hat auf diese Bestimmungen und Vorgaben keinen Einfluss, muss diese aber verpflichtend umsetzen. Bei etwaigen Auswirkungen auf den Dienstleistungsvertrag erfolgt eine sofortige Abstimmung zwischen dem Druckdienstleister, der Stadt Karlsruhe und den weiteren, davon betroffenen Dienstleistern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über
- Referenzprojekte (Mindestanzahl 3):
Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
- Name Projektverantwortliche(r)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E69554311.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS
hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Die Absageschreiben nach § 134 GWB werden ebenfalls über die Vergabeplattform subreport/ELViS versendet.
Zwingende Inaugenscheinnahme von Mustern:
Die Inaugenscheinnahme der Muster ist Vertragsbestandteil und daher zur Abgabe eines wertbaren Angebots unbedingt notwendig. Die Muster (Stimmzettel 2019) können elektronisch nicht zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber wird aus diesem Grund die Muster in Papierform zur Verfügung stellen. Interessierte Bieter können den Versand über die Nachrichtenfunktion der Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS bis zum 17. März 2023 beantragen. Dazu ist es notwendig, dass das beiliegende Anschreibeformular (siehe Anlage Vergabeunterlagen Teil B) mit den Firmendaten der zu empfangenden Stelle auszufüllen und der Mitteilung beizufügen ist. Sollte innerhalb von 4 Werktagen kein Posteingang beim Bieter zu verzeichnen sein, ist dies über die Nachrichtenfunktion subreport/ELVIS der Zentralen Vergabestelle mitzuteilen.
Nur die Angebote von Bietern, die die Muster rechtzeitig angefordert haben werden zur Prü-fung und Wertung zugelassen. Alle anderen eingehenden Angebote werden ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).