VgV Tragwerksplanung | Wohnbauprojekt Spitalhöhe-Basler Straße | Rottweil
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtbau-rottweil.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Tragwerksplanung | Wohnbauprojekt Spitalhöhe-Basler Straße | Rottweil
Die Stadtbau Rottweil plant ein Mehrfamilienhaus mit ca. 24 Wohneinheiten im Sozialen Wohnungsbau zentral im Neubaugebiet "Spitalhöhe – Quartier Mitte und Quartier West " zu errichten.
Die Leistungen für die Objektplanung sollen ab der LPH 3-9 beauftragt werden. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
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Grundlage der Planung ist der Vorentwurf des Architekturbüros Löffler aus Rottweil im Rahmen der Machbarkeitsstudie. Diese Studie wird den Teilnehmern in der 2. Phase mit der Aufforderung zum Angebot zur Verfügung gestellt.
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Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 1-6, optional die Objektüberwachung, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Rottweil
Die Stadtbau Rottweil plant ein Mehrfamilienhaus mit ca. 24 Wohneinheiten im Sozialen Wohnungsbau zentral im Neubaugebiet "Spitalhöhe – Quartier Mitte und Quartier West " zu errichten.
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Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet "Spitalhöhe" sieht ein Allgemeines Wohngebiet vor, es besteht überwiegend aus Einfamilienhäusern.
Für das zu planende Mehrfamilienhaus mit ca. 24 Wohneinheiten ist die Zahl der Vollgeschosse auf 2 beschränkt, eine Baugrenze ist festgelegt. Geplant sind 1-Zi-, 2-Zi-, 3-Zi-, und 4-Zi-Wohnungen mit entsprechend vorgegebenen Höchstwerten 45 m²,60 m²,75 m²,90 m².
Die Wohnfläche beträgt ca. 1.635m².
Der Vorentwurf der Machbarkeitsstudie sieht ein 2-geschossiges Gebäudes mit Staffelgeschoss vor, bestehend aus 2 Baukörpern auf 2 Baufenstern. Die beiden Baukörper sind über ein gemeinsames, verglastes und möglichst transparentes Treppenhaus mit Aufzug verbunden. Wegen des vorhandenen Geländeverlaufs sind die beiden Baukörper halbgeschossig versetzt.
Eine Tiefgarage mit 25 Stellplätzen ist vorgesehen, die Zufahrt ist am tiefsten Geländepunkt vorgesehen. Oberirdisch sind weitere 8 Stellplätze geplant.
Im Norden grenzt das Grundstück an den katholischen Kindergarten „St. Maria Magdalena“ an. Im Süden schließt der Quartiersplatz, der Dr. Ulrich-Regelmann-Platz an. Im Westen sind 2 Reihenhäuser geplant. Im Osten befindet sich die Erschließungsstraße für das Wohngebiet, die Basler Straße.
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Das Gebäude soll eine hohe Wirtschaftlichkeit und einen hohen Energiestandard mit entsprechender Förderung z. B. durch die KfW erhalten. Gewünscht wäre es das Gebäude in Holz- bzw. Holz-Hybrid-Bauweise zu realisieren.
Die Gesamtkosten des Neubaus (KG 200-700) werden auf ca. 5,7 Mio.€ brutto geschätzt.
Für den Wohnungsbau werden neben der Tragwerksplanung auch die die Architektenleistungen ab LPH 3 und die Fachplanung TGA HLS mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
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Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 21.06.2022 statt.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche: 21.06.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)