Lernmittel für Schulen der Stadt Mettmann Referenznummer der Bekanntmachung: ME-2023-0003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lernmittel für Schulen der Stadt Mettmann
Lieferung von Lernmitteln nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz für Schulen der Stadt Mettmann für die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027
Lernmittel für 6 Schulen
Schulen der Kreisstadt Mettmann verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für 6 städtische Schulen für die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027
Lernmittel für 3 Schulen
Schulen der Kreisstadt Mettmann verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für 3 städtische Schulen für die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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• Ausgefüllter Firmenfragenkatalog (gemäß Anlage 1) mit folgenden Angaben:
Name des Anbieters, Stammsitz,Gründungsjahr, Geschäftsführer*in, Postanschrift, Handelsregister (Amtsgericht, Nummer), Telefonnummer, Telefaxnummer, Ansprechpartner*in, Anzahl der in den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022) durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter*innen und Aushilfen
• Eigenerklärung zu den Vertragsinhalten (Anlage 2) mit der folgende Inhalte Bestätigt werden:
a) Vertragsbestandteile werden die in der Leistungsbeschreibung (inkl. der darinenthaltenen Besonderen Vertragsbedingungen), das ausgefüllte Leistungsverzeichnis und die weiteren Angebotsinhalte, die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Kreisstadt Mettmann, die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie der Inhaltdieser Erklärung;
b) Der Bieter verzichtet ausdrücklich darauf, dass weitere Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil werden, auch wenn sie auf meinen Geschäftspapieren formularmäßig aufgedruckt sind;
c) Die gesetzlich vorgeschriebenen Rabatte aus § 7 Abs. 3 Buchpreisbindungsgesetz werden gewährt und bei der Rechnungstellung berücksichtigt.
• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen vergaberechtlicher Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB gemäß Formular ZV2 der Vergabeunterlagen.
Fehlende Eignungsnachweise und / oder Erklärungen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren!
• Vorlage von drei Referenzen von öffentlichen Schulträgern über Aufträge für die Lieferung von Lernmitteln nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz mit jeweils einem Auftragsvolumen von mindestens 50.000 € aus drei Jahren.
Ein Auftrag für die Lieferung von Lernmittel, der nach Durchführung einer Ausschreibung von einem Auftraggeber direkt für mehrere Jahre erteilt bzw. der um ein weiteres Jahr / mehrere Jahre verlängert wurde, wird nur als ein Auftrag (und somit eine Referenz) betrachtet.
Vorausgesetzt wird des Weiteren, dass die Referenzen von den jeweiligen Schulträgern selbst ausgestellt sind. Aus den Referenzen muss neben der Nennung des Auftraggebers auch die Höhe des Auftragsvolumens und das betroffene Schuljahr hervorgehen.
Fehlende Eignungsnachweise und / oder Erklärungen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren!
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formular ZV3 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
Sofern der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist, ist vom Bieter das Formular ZV4 zur Unterauftragsvergabe sowie vom Nachunternehmen das Formular ZV5 zur Eignungsleihe ausgefüllt vorzulegen.
Mit der Angebotsabgabe ist eine Bietererklärung zum 5. EU-Sanktionspaket vorzulegen und im Rahmen der Auftragsausführung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu angebotenen Losen sind die jeweils die im Wertungsschema hinterlegten Fragen vollständig zu beantworten.
Fehlende Antworten führen zum Ausschluss des Loses aus der Wertung!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.