FE 77.0519/2019/ Ermittlung des Finanzbedarfs der Straßenerhaltung in Kommunen unter Berücksichtigung des Lebenszyklus und der Erhaltungsstrategien sowie Erarbeitung eines steuerungsrelevanten Kennzahlensystems Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky-FE 77.0519/2019/
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 77.0519/2019/ Ermittlung des Finanzbedarfs der Straßenerhaltung in Kommunen unter Berücksichtigung des Lebenszyklus und der Erhaltungsstrategien sowie Erarbeitung eines steuerungsrelevanten Kennzahlensystems
FE 77.0519/2019/ Ermittlung des Finanzbedarfs der Straßenerhaltung in Kommunen unter Berücksichtigung des Lebenszyklus und der Erhaltungsstrategien sowie Erarbeitung eines steuerungsrelevanten Kennzahlensystems
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Das kommunale Straßennetz ist bezüglich Straßenlänge und Verkehrsfläche das bedeutendste Straßennetz. Für die Kommunen ist die kommunale Verkehrsinfrastruktur zugleich wesentlicher Bestandteil ihres Anlagevermögens.
Für den wirtschaftlichen Werterhalt und die Sicherung der Gebrauchstauglichkeit vor dem Hintergrund der angestrebten Verkehrswende durch Steigerung der aktiven Mobilität bedarf es eines systematisches Erhaltungsmanagements und einer Finanzplanung, die sich an den spezifischen Rahmenbedingungen einer Kommune orientieren.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Strategien zur Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfes für die Erhaltung des Straßennetzes auf die komplexen kommunalen Anforderungen auszurichten und die dafür erforderlichen Datengrundlagen zusammenzustellen. Es ist eine Methodik zu entwickeln, mit dem der Finanzbedarf nach den Anforderungen an das NKF (Neues kommunales Finanzmanagement) für die spezifischen Gegebenheiten einer Kommune automatisiert abgeleitet wird.
Alle dafür erforderlichen Daten (incl. Kosten) sind zu beschreiben. Für die Abschätzung fehlender Daten sind Standardwerte zu definieren, die nach allen relevanten Rahmenbedingungen differenziert werden.
Die Methodik wird in einem Berechnungstool exemplarisch mit gängigen Anwendungsprogrammen (z.B. Libre Office) umgesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 77.0519/2019/ Ermittlung des Finanzbedarfs der Straßenerhaltung in Kommunen unter Berücksichtigung des Lebenszyklus und der Erhaltungsstrategien sowie Erarbeitung eines steuerungsrelevanten Kennzahlensystems
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.