Innentüren, Neubau Feldsieper Grundschule- Feldsieper Str. 94 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2022_0295_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innentüren, Neubau Feldsieper Grundschule- Feldsieper Str. 94
Neubau Schulverbund Feldsieper Grundschule,
Feldsieper Straße 94, 44809 Bochum
- Innentüren
Schulverbund Feldsieper Grundschule,
Feldsieper Straße 94, 44809 Bochum
Die Stadt Bochum plant den Neubau einer Grundschule an der Feldsieper Straße 94 in Bochum.
Die Leistung umfasst die Lieferung und den Einbau von Innentüren aus Stahlzargen und Holztürblättem sowie Holzstockzargen
und Holztürblättern. Es sind, zwei Holzrahmen mit je zwei Türöffnungen zu erstellen und vor der Wand zu montieren.
Der Einbau findet in Trockenbauwänden und Mauerwerk- bzw. Stahlbetonwänden statt. Die Türen sind HPL Beschichtet oder
mit Birkenholz Furnier verkleidet. Zusätzlich sind Türstopper für die Wand" und Bodenmontage zu liefern.
Anzahl Türen: Stahlzargen + Holztürblatt: ca. 53 Stk. Holzstockzargen + Holztürblatt: ca. 13 Stk.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung der Innentüren Holz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Möhnesee
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59519
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).