Software zur Tumordokumentation mit Tumorboard - Kliniken Ostalb Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-070-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software zur Tumordokumentation mit Tumorboard - Kliniken Ostalb
Die Kliniken Ostalb kAöR möchten im Rahmen des KHZG Fördertatbestandes 7 ein interdisziplinäres, einrichtungsübergreifendes Tumorboard zur Dokumentation von Tumorfachkonferenzen und dem Austausch aller relevanten Informationen zum Bewerten onkologischer Fragestellungen mit allen beteiligten Kliniken und sonstigen Partnern implementieren.
Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR Im Kälblesrain 1 73430 Aalen, Sankt Anna Virngrundklinikum Ellwangen Dalkinger Str. 8-12 73479 Ellwangen, Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Wetzgauer Str. 85 73557 Mutlangen
Die Kliniken Ostalb kAöR möchten im Rahmen des KHZG Fördertatbestandes 7 ein interdisziplinäres, einrichtungsübergreifendes Tumorboard zur Dokumentation von Tumorfachkonferenzen und dem Austausch aller relevanten Informationen zum Bewerten onkologischer Fragestellungen mit allen beteiligten Kliniken und sonstigen Partnern implementieren.
An den drei Standorten, Ostalb-Klinikum Aalen, Sankt Anna Virngrundklinikum Ellwangen und Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd ist als Klinikinformationssystem CGM Medico (KIS) mit einer Mandantentrennung im Einsatz welches über Schnittstellen angebunden werden muss. Die Patienten der KIS Mandanten werden in getrennten Nummernkreisen für Fallnummer und Patienten ID geführt.
Tumorzentren nach den Zertifizierungen der DKG:
- Onkologisches Zentrum
- Darmzentrum
- Brustzentrum
- Gynäkologisches Krebszentrum
- Zentrum für hämatologische Neoplasien
- Pankreaszentrum
- Uroonkologisches Zentrum
Primärfälle im Rahmen der zertifizierten Zentren der DKG: ca. 1250
Förderung durch Krankenhauszukunftsfond (KHZF) vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit"
Eigenerklärung Art5k EU-VO Nr 833 2014 Sanktionen
Formblatt "Nennung eines Ansprechpartners"
Formblatt "Vertraulichkeitserklärung"
Handelsregisterauszug (soll nicht älter als 6 Monate sein) bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soll nicht älter als 6 Monate sein) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
1. Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung.
2. DIN EN ISO 9001ff Zertifikat
3. Formblatt "Nachunternehmer"
4. Nachweis der Eignung für präqualifizierte Unternehmen
Referenzen: Mindestanforderung an die Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag: 4 Altdatenübernahmen aus GTDS, 7 Installationen mit CGM Medico als KIS, 40 Installationen auf dem deutschen Markt, 30 Mitarbeiter
Musterwartungsvertrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
...
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YW2SGR7E0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.