RV Rettungspuppen inkl. Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.33 - 0905/20/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]745
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Rettungspuppen inkl. Zubehör
RV Rettungspuppen
RV Verbrauchsmaterial Wunddarstellungssätze inkl. Blutungssystem sowie Einweisung/Schulung
RV Rettungspuppen
Los 1 beinhaltet eine Rahmenvereinbarung über eine geschätzte Gesamtmenge von 500 Rettungspuppen sowie eine geschätzte Gesamtmenge von 500 Transportmitteln für Rettungspuppen für die Einstellung in das Kaufhaus des Bundes. Der Höchstwert der zu schließenden Rahmenvereinbarung wird auf 1.100.000,00€ (ohne Umsatzsteuer) für Los 1 festgelegt.
Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vereinbarten Höchstwert können beliebige Mengen Rettungspuppen und Transportmittel abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung (Los 1).
RV Wunddarstellungen
Los 2 beinhaltet eine Rahmenvereinbarung, in welcher Material gefordert wird, das eine schnelle und realistische Wunddarstellung ermöglicht. Sogenannte "Moulagen" müssen schnell auf der menschlichen Haut (Anwendungsfall Darstellung eines verletzten Kollegen durch Polizeibeamte/Laiendarsteller) oder einer Rettungspuppe befestigt werden können. Die Rahmenvereinbarung soll in das Kaufhaus des Bundes eingestellt werden und beläuft sich auf eine geschätzte Gesamtmenge von je 500 Wunddarstellungen je Verletzungsmuster, eine geschätzte Gesamtmenge von 500 Transportmitteln für die Wunddarstellungen sowie eine geschätzte Gesamtmenge von 50 Blutungsdarstellungsgeräten arterieller und venöser Blutungen inklusive Transportmittel. Eine Einweisung in die Funktion des Blutungsdarstellungsgerätes ist ebenfalls Bestandteil dieses Loses. Der Höchstwert der zu schließenden Rahmenvereinbarung wird auf 7.040.000,00€ (ohne Umsatzsteuer) für Los 2 festgelegt.
Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vereinbarten Höchstwert können beliebige Mengen Wunddarstellungen, Transportmittel, Blutungsdarstellungsgeräte und weiteres Zubehör aus Los 2 abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung (Los 2).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis Referenzen ist mit dem Angebot einzureichen. Hierbei ist es ausreichend, die zuvor genannten Eignungsnachweise einmal zu erbringen, unabhängig davon, ob ein Angebot nur für Los 1, nur für Los 2 oder für beide Lose eingereicht wird.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Die Referenzen müssen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern stammen.
• Jede Referenz muss eine Lieferleistung von mit Rettungspuppen/-simulatoren, Moulagen, Blutungsdarstellungsgeräten vergleichbaren Medizinprodukten bzw. medizinischem Ausbildungsmaterial mit einem Auftragswert von mindestens 25.000 € beinhalten.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "VU08_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
• Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Abschnitt IV: Verfahren
4 Jahre werden nicht überschritten
Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen (2 Rahmenvereinbarungen gesamt)
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft sowie eine Abfrage des Wettbewerbsregisters eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarungen sind:
• Beschaffungsamt des BMI
• Bundeskriminalamt
• Bundespolizei Direktion Bundesbereitschaftspolizei
• Bundespolizeiakademie Lübeck
• Bundespolizeidirektion 11
• Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
• Bundespolizeidirektion Berlin
• Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main
• Bundespolizeidirektion Flughafen München
• Bundespolizeidirektion Hannover
• Bundespolizeidirektion Koblenz
• Bundespolizeidirektion München
• Bundespolizeidirektion Pirna
• Bundespolizeidirektion St. Augustin
• Bundespolizeidirektion Stuttgart
• Bundespolizeiakademie
• Bundespolizeipräsidium
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.