Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF10 für den Feuerwehrzweckverband Ellbachtal Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellhofen
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74248
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF10 für den Feuerwehrzweckverband Ellbachtal
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF10 auf einem Straßenfahrgestell mit Beladung für den Feuerwehrzweckverband Ellbachtal, 74248 Ellhofen; aufgeteilt in zwei Lose.
LOS 1 Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell mit Straßenantrieb und feuerwehrtechnischer Aufbau für das HLF10 gemäß Leistungsbeschreibung.
LOS 2 Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für das HLF10 gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1 Fahrgestell und Aufbau
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2 Beladung
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.