Rahmenvereinbarung Drucker und Kopierer nach Miet-Klickpreis-Modell Referenznummer der Bekanntmachung: X-KRZN-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krzn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Drucker und Kopierer nach Miet-Klickpreis-Modell
Das KRZN beabsichtigt den Abschluss von einer Rahmenvereinbarung je Los mit jeweils ei-nem Unternehmen über die Anmietung von digitalen, teilweise multifunktionalen Drucksys-temen (Los 1) sowie von Produktionssystemen (Los 2) auf Basis eines Klick-Preis-Modells zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird mit Erteilung des Zuschlags jeweils für 24 Monate mit der einseitig durch den Auftraggeber ausübbaren Option einer zweimaligen Verlän-gerung um jeweils 12 Monate (max. 48 Monate Gesamtlaufzeit) geschlossen. Aus der Rah-menvereinbarung jeweils resultierende Mietverträge (Einzelabruf) können über eine maxima-le Laufzeit von bis zu 60 Monaten geschlossen werden.
Vertragspartner des jeweiligen Auftragnehmers je Los ist das KRZN (Auftraggeber). Abruf-berechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind neben dem KRZN selbst auch alle Mitglieder der Einkaufgemeinschaft gemäß der Aufstellung der abrufberechtigten Stellen (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) einschließlich aller jeweiligen bestehenden sowie zukünftigen städtischen bzw. kommunalen Tochtergesellschaften in öffentlich-rechtlicher oder privater Rechtsform.
Die zu beschaffenden Gerätetypen werden in zwei Losen ausgeschrieben. Sowohl die Gerätetypen sowie die entsprechende Aufteilung ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstel-lung. Je Los soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen werden. Ein Loslimitierung ist hierbei nicht vorgesehen.
Multifunktionsgeräte und Drucksysteme
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind: Stadt Krefeld, Stadt Bottrop, KRZN, Stadt Düsseldorf (eSchool), Kreis Borken, Kreis Viersen, Kreis Wesel, Kreis Kleve, Kreis Mettmann sowie weitere, diesen Kreisen angehörige Kommunen und deren Tochtergesellschaften gemäß Anlage 1 "Aufstellung der abrufberechtigten Stellen".
Beschaffungsgegenstand ist die Anmietung von digitalen, teilweise multifunktionalen Drucksystemen auf Basis einer Geräte-Grundmiete pro Monat sowie eines Klick-Preises sowie die Betriebslogistik, Ausbildung, Wartung und Instandhaltung.
Die Rahmenvereinbarung wird für zunächst auf 24 Monate mit der einseitigen Option zugunsten des Auftraggebers auf zweimalige jeweils einjährige Verlängerung (max. 48 Monate Gesamtlaufzeit) geschlossen. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung der Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit bzw. des einjährigen Verlängerungszeitraumes seitens des Auftraggebers erfolgt.
Produktionsdrucksysteme
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind: Stadt Krefeld, Stadt Bottrop, KRZN, Stadt Düsseldorf (eSchool), Kreis Borken, Kreis Viersen, Kreis Wesel, Kreis Kleve, Kreis Mettmann sowie weitere, diesen Kreisen angehörige Kommunen und deren Tochtergesellschaften gemäß Anlage 1 "Aufstellung der abrufberechtigten Stellen".
Beschaffungsgegenstand ist die Anmietung von Produktionsdrucksystemen auf Basis einer Geräte-Grundmiete pro Monat sowie eines Klick-Preises ab dem auf den Vertragsschluss folgenden Tag sowie die Betriebslogistik, Ausbildung, Wartung und Instandhaltung.
Die Rahmenvereinbarung wird für zunächst auf 24 Monate mit der einseitigen Option zugunsten des Auftraggebers auf zweimalige jeweils einjährige Verlängerung (max. 48 Monate Gesamtlaufzeit) geschlossen. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung der Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit bzw. des einjährigen Verlängerungszeitraumes seitens des Auftraggebers erfolgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Lan-des, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, und Eigenerklärung über den durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (mind. 1,5 Millionen Euro [Los1] und 700.000 Euro [Los2]) in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Drucker und Kopierer) (Mindeststandard) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 2 Million Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr oder die Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen.
III.1.2) Nr. (1) Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderung führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren.
Los1: Darstellung von mindestens drei Referenzen über die in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten vergleichbaren Leistungen zur Lieferung und War-tung von Druckern und Kopierern (Multifunktionsgeräte) (Mindeststandard).
Los2: Darstellung von mindestens drei Referenzen über die in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten vergleichbaren Leistungen zur Lieferung und War-tung von Produktionsdrucksystemen (Mindeststandard).
III.1.3) Los1 und Los2. Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderungen führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren.
Die Mitglieder der bestehenden Einkaufsgemeinschaft sowie deren Dienststellen rufen zu den in der jeweiligen Rahmenvereinbarung festgelegten Konditionen Mietverträge (BVB-Mietscheine) sowie gemäß BVB-Miete (Besondere Vertragsbedingungen für die Miete von EDV-Anlagen und -Geräten) die vom AN in dem jeweils bezuschlagten Los angebotenen Produkte und Leistungen ab.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt.
(2) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens zu den Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen einzureichen.
(4) Als verbindliche Höchstabnahmewerte, bis zu deren Erreichen Leistungen abgerufen werden können, werden für Los 1 9.000.000 Euro (netto) und für Los 2 4.000.000 Euro (netto) für die Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoption (d.h. 48 Monate) festgelegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.