Erstellung einer Spezifikation eines Identitätenservices für das initiale Datenhaus im Rahmen des Programms P20 Referenznummer der Bekanntmachung: LZPD; Identitätenservices
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer Spezifikation eines Identitätenservices für das initiale Datenhaus im Rahmen des Programms P20
Erstellung einer Spezifikation eines Identitätenservices für das initiale Datenhaus im Rahmen des Programms P20.
Duisburg
Die polizeilichen Einrichtungen des Bundes und der Länder verfügen derzeit über eine heterogene IT-Struktur. Zur Vereinheitlichung der heterogenen IT-Strukturen soll ein initiales Datenhaus geschaffen werden. In dieses initiale Datenhaus soll ein Abgleichservice integriert werden, welcher Redundanzen vermeidet und somit die Daten innerhalb der Systeme reduziert. Die Beschaffung ist auf eine Spezifizierung eines Identitätenservices für das initiale Datenhaus gerichtet. Die Spezifizierung soll den an der Errichtung des Datenhauses beteiligten Teilbereichen zur Verfügung gestellt werden, um eine Errichtung unter Berücksichtigung der Identitätenverwaltung zu ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der öffentliche Auftraggeber durfte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV durchführen. Der öffentliche Auftraggeber hat spezifische technische Anforderungen an die zu beschaffende Konzeptionierung eines Abgleichservices für das initiale Datenhaus des Bundes gestellt. Diese Anforderungen können lediglich durch das Unternehmen T-Systems Information Services GmbH erfüllt werden. Dieses Ergebnis beruht auf ernsthaften Nachforschungen des öffentlichen Auftraggebers auf europäischer Ebene.
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Der Auftraggeber hat im Rahmen seiner Nachforschungen auf europäischer Ebene zudem mögliche Alternativen und Ersatzlösungen geprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass Alternativen und Ersatzlösungen, die gleichwohl eine Erreichung des Beschaffungszweck gewährleisten, nicht bestehen. Zudem hat der öffentliche Auftraggeber auch eine mögliche Teilung des Beschaffungszwecks geprüft und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Aufteilung des Beschaffungsgegenstandes vorliegend den Beschaffungszweck vereiteln würde.
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Die Definition des Beschaffungsgenstandes durch den öffentlichen Auftraggeber stellt darüber hinaus insbesondere keine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs zugunsten einer graduell besseren Leistung dar. Bei den definierten Anforderungen an die Konzeption des Abgleichservices handelt es sich vielmehr um sachlich gerechtfertigte und unverzichtbare Anforderungen, um das konkret verfolgte Beschaffungsziel zu erreichen. Die Vorschrift des § 14 Abs. 6 VgV führt daher nicht zu einem abweichenden Ergebnis.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DKN8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html