Patientenportal - Kliniken Ostalb Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-047-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenportal - Kliniken Ostalb
Die Kliniken Ostalb planen im Rahmen des KHZG Fördertatbestandes 2 die Vergabe der Beschaffung, Implementierung sowie der Wartung eines Patientenportals und Entlassungs- und Überleitungsmanagements.
Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR Im Kälblesrain 1 73430 Aalen, Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Wetzgauer Str. 85 73557 Mutlangen, St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen Dalkinger Str. 8-12 73479 Ellwangen (Jagst)
Die Kliniken Ostalb sind ein selbstständiges Unternehmen des Landkreises Ostalbkreis in der Rechtsform einer gemeinnützigen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Der Klinikverbund des Ostalbkreises bietet neben einer qualitativ hochwertigen Rundumversorgung der Bevölkerung auch spezielle medizinische Angebote auf einem Top-Niveau. Mit über 1.100 Betten, ca. 50.000 stationär und 100.000 ambulant behandelten Patientinnen und Patienten jährlich sind die Kliniken Ostalb nicht nur der TOP-Gesundheitsdienstleister in der Region, sondern gehören mit ihren über 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den größten Arbeitgebern im Landkreis.
Die drei Kliniken setzen als KIS CGM Medico ein welche in drei Mandanten verwaltet werden.
Die Abrechnung findet über drei IK-Nummern statt.
Das KIS wird durch die zentrale IT Abteilung am Standort Stauferklinikum Mutlangen gehostet und administriert. Das zentrale Rechenzentrum wird ebenfalls am Standort Stauferklinikum vorgehalten. Die Applikationen werden über eine VM-Ware und Citrix-Umgebung bereitgestellt.
"Die Kliniken Ostalb planen im Rahmen des KHZG Fördertatbestandes 2 die Vergabe der Beschaffung, Implementierung sowie der Wartung eines Patientenportals und Entlassungs- und Überleitungsmanagements.
Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung eines KHZG-konformen Patientenportals und Entlassungs- und Überleitungsmanagements im Sinne des o.g. Fördertatbestandes, welches durch Schnittstellen oder durch eine direkte Integration an das vorhandene KIS angebunden wird.
Durch die Einführung eines solchen Patientenportals sollen die Prozesse in den Bereichen digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowohl für den Patienten als auch für die Kliniken optimiert werden. Ebenso soll das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern durch die Einführung einer digitalen Vermittlungssoftware optimiert werden
Zum Auftragsgegenstand gehören:
Bereitstellung der Software, Implementierung/Projektierung an den einzelnen Standorten, Betrieb/Wartung/Support für die Dauer von drei Jahren inkl. Möglichkeit der Verlängerung nach Ablauf der 36 Monate und Schulungen.
siehe Vergabeunterlagen
Förderung durch Krankenhauszukunftsfond (KHZF) vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
2. Eigenerklärung BMWK Sanktionen (gemäß Formblatt)
1. Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung.
1. Nachweis der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YW2PKNXV5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.