Lieferung von vier Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2023-0009
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleve.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von vier Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF)
Lieferung von vier Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF)
Lieferung Fahrgestelle HLF 20
Los 1: Lieferung von Fahrgestellen für 4 Hilfeleistungslöschfahrzeuge
Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß nachfolgender Ziffer IV.2.2) aufgenommen.
Lieferung Aufbauten HLF 20
Los 2: Lieferung von feuerwehrtechnischen Auf- und Einbauten für 4 Hilfeleistungslöschfahrzeuge
Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß nachfolgender Ziffer IV.2.2) aufgenommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gilt für alle Lose:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung behalten wir uns vor,
— die Gewerbeanmeldung;
— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Präqualifikationsliste erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz, sowie beim Wettbewerbsregisters nach dem Wettbewerbsregistergesetz anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ggf. zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (alle Lose);
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (alle Lose);
— Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (alle Lose);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (alle Lose);
— Nachweis, dass den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird (alle Lose).
Die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Präqualifikationsliste erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
- Referenzlisten mindestens fünf deutscher Berufs-, Werks- oder Freiwilliger Feuerwehren oder Hilfsorganisationen bzgl. des Baus von Löschfahrzeugen (Los 2)
- Nachweis, dass das Unternehmen nach DIN-EN-ISO 9001 zertifiziert ist (Los 2)
Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Auftragnehmer hat bei Überschreiten der vereinbarten Vertragsfristen eine Vertragsstrafe i. H. v. 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) für jede vollendete Woche des Verzugs zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftrags schreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsaußchluss.
b) Die Kommunikation mit der Vergabestelle (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal zu führen.
c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig.
d) Neben den im Abschnitt III 1.1 - 1.3 aufgeführten Unterlagen, sind von den Bietern auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:
- Schriftliche Erklärung der Auftragnehmer der Lose 1 und 2, dass alle technischen Details und Lieferzeiten abgestimmt sind und der Stadt Kleve keine weiteren Kosten entstehen.
- Ein elektrischer Schaltplan (komplett) mit Prüfprotokoll (alle Lose)
- Ausführung Schaltpläne (Elektrik- und Daten- und Kommunikationstechnik) (alle Lose)
- Garantiekarten für Fahrzeuge und mitgelieferte Aggregate und Geräte (alle Lose)
- Geräteprüfkarten, -bücher, soweit erforderlich (alle Lose)
- Ersatzteillisten (alle Lose)
- Zulassungsbescheinigung (alle Lose)
- Abnahmeprotokoll Technisches Kompetenzzentrum des Landes NRW in Münster (alle Lose)
- Bestätigung über die Ablieferungsinspektion des Fahrgestells. (Los 1)
- Fahrzeug- Checkheft (Wartungsheft) (Los 1)
- Eine Strombilanz (Los 2)
- Eine Gewichtsbilanz mit Wiegeprotokoll (Einzelradwiegung) (Los 2)
- TÜV Abnahmeprotokoll (Los 2)
- Bestätigung des Auftragnehmers, dass das Fahrzeug der Norm und dem Angebotsinhalt entspricht sowie einer firmeninternen Qualitätsprüfung unterzogen wurde. (Los 2)
- Bestätigung über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien (Los 2)
- Gewichtsbilanz Wiegekarte (Los 2)
- Prüfprotokoll nach VDE der elektrischen Abnahme (Los 2)
- Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der StVZO durch die zuständige Behörde, soweit erforderlich (Los 2)
Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.