Einrichtung und Betrieb eines Wertstoffhofs in Schwalmtal
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-viersen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baumeister.org
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb eines Wertstoffhofs in Schwalmtal
Gegenstand der Ausschreibung ist die Einrichtung und der Betrieb eines Wertstoffhofs im Gebiet der Gemeinde Schwalmtal für den Kreis Viersen. Insbesondere Teil der Leistung soll sein: Annahme am Wertstoffhof und Transport von PPK-Abfällen und Grünabfall sowie Annahme am Wertstoffhof und Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten und Geräte-Altbatterien.
Ferner zählen zu den Leistungsbestandteilen die Annahme am Wertstoffhof und der Transport von Verpackungsaltglas sowie -optional- die Annahme am Wertstoffhof und der Transport von Sperrmüll.
Gemeinde Schwalmtal
Gegenstand der Ausschreibung ist die Einrichtung und der Betrieb eines Wertstoffhofs im Gebiet der Gemeinde Schwalmtal für den Kreis Viersen. Insbesondere Teil der Leistung soll sein: Annahme am Wertstoffhof und Transport von PPK-Abfällen und Grünabfall sowie Annahme am Wertstoffhof und Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten und Geräte-Altbatterien.
Ferner zählen zu den Leistungsbestandteilen die Annahme am Wertstoffhof und der Transport von Verpackungsaltglas sowie -optional- die Annahme am Wertstoffhof und der Transport von Sperrmüll.
Die Vertragslaufzeit kann durch den Auftraggeber einmal um 1 Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
Die Vertragslaufzeit kann durch den Auftraggeber einmal um 1 Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
- Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister - bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedsstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Teil III, Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens)
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich mindestens eines Wertstoffhofes, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (Teil III, Formblatt III.3.7),
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Teil III, Formblatt III.3.2) und
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich mindestens eines Wertstoffhofes, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Teil III, Formblatt III.3.2)
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf: das Betreiben mindestens eines Wertstoffhofes für insgesamt mindestens 250 Mg/a Abfälle über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.
Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf
- das Betreiben mindestens eines Wertstoffhofes für insgesamt mindestens 250 Mg/a Abfälle über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren,
mit Angabe der am Wertstoffhof angenommenen Mengen pro Jahr, des jeweiligen Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (Teil III, Formblatt III.3.3).
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkt und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob Bieterinformationen veröffentlicht werden und - sollte dies der Fall sein - diese Bieterinformation herunterzuladen und zu den ursprünglichen Vergabeunterlagen zu nehmen. Etwaige Bieterinformationen ändern und/oder ergänzen ggf. - abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt - die ursprünglichen Vergabeunterlagen;
2) Mit Angebotsabgabe wird die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III der Vergabeunterlagen zum Teil Formblätter enthalten sind:
- Angaben Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft;
- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen;
- Verschwiegenheitserklärung und
- Angaben zum geplanten Wertstoffhof-Standort innerhalb von Schwalmtal/ Verpflichtungserklärung Einrichtung/Betrieb Wertstoffhof in Schwalmtal;
- bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft;
- bei Nachunternehmereinsatz zusätzlich: Nachunternehmerliste; Nachunternehmerangaben, Eigenerklärungen Nachunternehmer bzgl. Gesamtumsatz, Umsatz mit auszuführender (Teil-) Leistung(en), Ausschlussgründen sowie Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht; Auszug aus dem Handels-/ Berufsregister bzgl. Nachunternehmer;
- bei Eignungsleihe zusätzlich: Drittunternehmerangaben; Eigenerklärung Drittunternehmen bzgl. Gesamtumsatz, Umsatz mit Wertstoffhof, Ausschlussgründen sowie Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht; Auszug aus Handels-/ Berufsregister bzgl. Drittunternehmen; Nachweis gem. § 47 VgV über Zurverfügungstehen der erforderlichen Mittel beim Drittunternehmen; falls Eignungsleihe bzgl. wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit zudem: Erklärung Drittunternehmen über gemeinsame Haftung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Andernfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrages erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bekannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs, 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland