Lieferung von USV-Anlagen für die BDBOS Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.18 - 0245/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]546
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von USV-Anlagen für die BDBOS
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von USV-Anlagen zur Modernisierung
verschiedene Orte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 35 USV-Anlage mit jeweils 80 kVA zur Modernisierung vorhandener Anlagen sowie verschiedenen Einzelkomponenten für die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS). Auftraggeberin für die Durchführung dieser Beschaffungsmassnahme ist die BDBOS. Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) führt das Vergabeverfahren im Namen und für Rechnung der BDBOS durch. Die Rahmenvereinbarung wird mit der BDBOS geschlossen.
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Höchstmengen:
Pos * Leistungsposition * Höchstmenge
1 * USV-Anlage * 35 Stück
2 * Einzel-USV-Anlage * 5 Stück
3 * Leistungsmodule für den Erstausbau (80 kVA) * 175 Stück
4 * Batterieanlage für vorbeschriebene USV * 35 Stück
5 * Einzelne BAE * 5 Stück
6 * Einzelne Batterieüberwachung * 5 Stück
7 * Batteriegestelle * 35 Stück
8 * Einzelbatteriegestell * 5 Stück
9 * Einzelbatterien * 25 Stück
10 * Anlagenschulung * 1 Stück
11 * Anfahrt ohne Auslieferung * 3 Stück
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Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu den vorgenannten Höchstmengen je Position abgerufen werden. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entfällt
entfällt
entfällt
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-- Auftraggeberin für die Durchführung dieser Beschaffungsmassnahme ist die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS). Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) führt das Vergabeverfahren im Namen und für Rechnung der BDBOS durch. Die Rahmenvereinbarung wird mit der BDBOS geschlossen.
-- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
-- Unternehmensdaten
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
-- Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei IT-Aufträgen
Das Formular "Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT" enthält Bedingungen zur Auftragsausführung bei IT-Aufträgen, mit denen die Einhaltung dort enthaltener Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gewährleistet wird. Mit der Angebotsabgabe verpflichten Sie sich, die Bedingungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.