Städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb Münster, Hiltrup – Nördlich Osttor
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA33
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenster.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb Münster, Hiltrup – Nördlich Osttor
Die Stadt Münster gehört bundesweit zu den wachsenden Städten und dieser Trend setzt sich in Zukunft fort. Um auf die damit einhergehende steigende Nachfrage nach Wohnraum zu reagieren, hat die Stadt Münster ein Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) für den südlichen Außenstadtteil Hiltrup-Ost erarbeitet (Link: https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004050681). Auf dessen Grundlage beabsichtigt die Stadt Münster nun ein ca. 26,5 ha großes Wettbewerbsgebiet im Stadtbezirk Hiltrup gemäß den Anforderungen des Münsteraner Modells für eine sozialgerechte Bodenordnung (SoBoMü) zu entwickeln. Gleichzeitig zielt die Stadt Münster mit der Realisierung des Neubaugebiets auf eine Trendwende für die zunehmend alternde und schrumpfende Bevölkerungsstruktur im Stadtteil Hiltrup-Ost ab. Die rund 1.060 geplanten Wohneinheiten sollen zu einem erheblichen Zuwachs und dadurch zu einer Durchmischung der Bevölkerungsstruktur führen. Neben der Schaffung von Wohnraum ist auch die planerische Integration von sozialer Infrastruktur, die in Form von Kindertageseinrichtungen und einer Grundschule vorzuhalten ist, sowie ein den Städtebau begleitendes Grün- und Freiraumkonzept – mit Aussagen zu Ausgleichsflächen und einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung –Teil der Aufgabenstellung. Bestandteil der ganzheitlichen Siedlungserweiterung in Hiltrup-Ost ist auch die Erweiterung des bestehenden Stadtteilzentrums, welches die Nahversorgungsituation des gesamten Stadtteils deutlichen verbessern soll. Für die Zentrumserweiterung sollen in der ersten Phase dieses Wettbewerbs erste konzeptionelle Ideen angestellt werden (Ideenteil). Die Konkretisierung erfolgt in einem nachgeschalteten Qualifizierungsverfahren, das nicht Inhalt dieser Auslobung ist. Darüber hinaus sollen Anknüpfungspunkte an die westlich angrenzenden Sportflächen identifiziert werden, die in einem separaten Qualifizierungsverfahren um moderne, attraktive und multifunktionale Angebote für Sport und Naherholung ergänzt werden. Gesucht werden richtungsweisende Wettbewerbsbeiträge, die selbstverständlich Baukultur und Nachhaltigkeit vereinen. Zur Erlangung von städtebaulichen Entwurfsvorschlägen, die als Grundlage für ein daran anschließendes Bebauungsplanverfahren dienen, wird ein anonymer, zweiphasiger, begrenzt offener Wettbewerb nach RPW 2013 für Stadtplanerinnen und Stadtplaner in Bewerbergemeinschaften mit Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Fachplanerinnen und Fachplaner aus dem Bereich Siedlungswasserwirtschaft mit folgender Terminkette ausgeschrieben:
— Ausgabe Auslobungstext Ende Juli 2023
— schriftliche Rückfragen 14.08.2023
— Kolloquium 18.08.2023
— Abgabe der Arbeiten in der 1. Phase 18.09.2023
— Abgabe der Arbeiten in der 2. Phase 15.12.2023
— Abgabe des Modells in der 2. Phase 22.12.2023
— Preisgerichtssitzung der 2. Phase 02.02.2023
Die Durchführung dieses Wettbewerbs obliegt der Entscheidung einer derzeit noch anstehenden politischen Beratung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Der Wettbewerb sowie der zu vergebende Planungsauftrag werden in deutscher Sprache durchgeführt. Fünf Planungsteams werden zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert und nehmen als gesetzte Teilnehmende in der ersten Phase des Wettbewerbs teil (siehe IV.1.7). Zur ersten Phase werden maximal 15 weitere Planungsteams zugelassen, sodass insgesamt maximal 20 Teams an der ersten Phase des Wettbewerbs vorgesehen sind. Die zweite Phase soll voraussichtlich unter Beteiligung von ca. fünf bis acht Planungsteams durchgeführt werden. Das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren ist zweistufig.
III.1.10.1.) Bewerbungsverfahren: 1. Stufe
In der ersten Stufe wird die fachliche Anforderung anhand der Berufszulassung Stadtplanerin bzw. Stadtplaner geprüft. Zusätzlich werden fünf Nachrückplätze in fester Reihenfolge gelost, die im Falle einer Absage von Teilnehmenden bis zum Zeitpunkt des Versands der Auslobungsunterlagen nachrücken. Das Ergebnis des Losverfahrens wird den ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie Nachrückerinnen und Nachrücker mitgeteilt.
Fachliche Anforderungen der 1. Stufe – Stadtplanerinnen bzw. Stadtplaner
— Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tag der Ausschreibung bevollmächtigt sind, die Berufsbezeichnung Stadtplanerin bzw. Stadtplaner nach geltendem Recht des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens oder GATS zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer am Tag der Auslobung über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
— Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe in den Bereichen Städtebau entsprechen. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung und die Verfassende bzw. der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
Folgende Nachweise sind auf der 1. Stufe einzureichen:
— Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Stadtplanerin bzw. Stadtplaner durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als ein Jahr ist; Als Stichtag gilt der Tag der Bekanntmachung (bei ausländischen Bewerbungen Nachweis entsprechend der Richtlinie 2005/36/EG).
— Bewerbungsformblatt mit einer Erklärung, dass die Teilnehmenden im Falle der Auslosung am Wettbewerbsverfahren verbindlich teilnehmen werden;
Sollten mehr als 15 geeignete Bewerbungen eingehen, welche die oben beschrieben fachlichen Anforderungen gleichermaßen erfüllen, wird die Auswahl durch Los getroffen. Die Auslosung erfolgt unter juristischer Aufsicht.
nach dem Bewerbungsverfahren werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber aufgefordert, ihre Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Fachplanerinnen und Fachplaner aus dem Bereich Siedlungswasserwirtschaft zu benennen. Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen muss teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Stadtplanerinnen und Stadtplaner sind die federführende und bevollmächtigte Vertretung der Bewerbergemeinschaft.
Die Fachlichen Anforderungen für diese zweite Stufe werden in den Vergabeunterlagen (siehe Link I.3 dieser Bekanntmachung) dargelegt.
Stadtplaner:in, (in der 2. Stufe: Landschaftsarchitekt:in, Ingenieur:in Siedlungswasserwirtschaft)
Abschnitt IV: Verfahren
— Erfüllung der Aufgabenstellung, insbesondere mit Blick auf den integralen Planungsansatz;
— Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes (Struktur und Gestalt);
— Qualität der öffentlichen Grün- und Freiräume;
— Qualität der verkehrlichen Erschließung;
— Qualität des Entwässerungskonzeptes;
— Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Es wird ein Preisgeld von insgesamt 160.000 EUR (netto) vergeben. Die Aufteilung der Preisgelder ist wie folgt vorgesehen, wobei das Preisgericht unter Beibehaltung des Gesamtwertes der Preissumme eine abweichende Verteilung beschließen kann:
— 1. Preis 64.000 EUR,
— 2. Preis 40.000 EUR,
— 3. Preis 24.000 EUR,
— 2 Anerkennungen á 16.000 EUR.
Für die teilnehmenden Teams der zweiten Phase wird eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 40.000 € (netto) zur Verfügung gestellt. Anspruch auf dieses (zu gleichen Teilen aufgeteilte) Honorar haben alle Verfahrensteilnehmende, die fristgerecht einen vollständigen und prüffähigen Beitrag in der zweiten Phase eingereicht haben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen via Bietertool im Vergabemarktplatz zulässig.
Zu den Angaben unter IV.3.3) und IV.3.4) wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Auftrag an einen der Preisträger vergeben wird, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe weiterverfolgt werden soll, und dass die Bindung des Auftraggebers an die Entscheidung des Preisgerichtes die Vergabe der Preise und Anerkennungen sowie die Verteilung des Preisgeldes betrifft.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Internet-Adresse: www.bezirksregierung-muenster.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Internet-Adresse: www.bezirksregierung-muenster.de