Führungskräfteschulung Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2023-0021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Führungskräfteschulung
Rahmenvertrag über Schulungsleistungen im Rahmen der Führungskräfteentwicklung im Zeitraum 2023 bis 2025 (mit Verlängerungsoption um zwei Jahre)
Teil 1: Die beiden Modulschulungen werden im Raum Köln durchgeführt.
Teil 2: 4 Gruppen werden im Raum Köln geschult, die restlichen Gruppen werden in den Regionen Nord, Süd, Ost und West geschult.
Die genauen Schulungsstandorte werden nach Zuschlag im Rahmen der Abstimmung des Schulungsplanes abgestimmt.
Mindestbestellmenge:
4x MOVE-Schulung Modul 1
4x MOVE-Schulung Modul 2
12x Aufbauschulung Modul
zusätzlich unverbindlich geschätzte Bestellmenge:
4x MOVE-Schulung Modul 1
4x MOVE-Schulung Modul 2
12x Schulung Aufbau Modul
Maximalbestellmenge:
10x MOVE-Schulung Modul 1
10x MOVE-Schulung Modul 2
30x Aufbauschulung Modul
Einmalige Verlängerungsoption um zwei Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Anschreiben "Formblatt 1.) a)"
1b) Angabe zur Bietergemeinschaft (sofern zutreffend)
1c) Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaften (sofern zutreffend)
1d) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB ("Formblatt 1.) d)")
1e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-RUS-Sanktionen eingehalten werden ("Formblatt 1.) e)")
1f) Nachweis einer Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate)
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre ("Formblatt 2.) a)")
2b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, der letzten 3 Geschäftsjahre ("Formblatt 2.) b)")
(Die unter III.2.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.)
weiter siehe sonstige Informationen
3a) Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bieters, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfanges, der Leistungszeit und Kontaktdaten zu den genannten Referenzen
weiter siehe Sonstige Informationen
Referenzen:
nachgewiesenen Erfahrung in der Durchführung eines umfassenden Führungskräfteschulungsprogramms in großen Organisationen, mit vergleichbaren Inhalten der ausgeschriebenen Leistung (mind. 1 Referenz);
nachgewiesener Trainings- bzw. Coaching-Erfahrungen mit heterogen zusammengesetzten Teams (Angestellte/Beigestellte oder vergleichbar gemischte Mitarbeitergruppen wie Angestellte/Leiharbeitnehmer) (mind. 1 Referenz);
Nachweis über Erfahrungen aus dem Bereich von Streitkräften und ähnlichen Organisationen (mind.1 Referenz)
weiter siehe Übersicht geforderte Nachweise
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu 3. 1), 3. 2) und 3. 3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBm kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer angemessenen Frist (2 bis 3 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.