Projektbegleitung Rhein-Ruhr-Express (RRX)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektbegleitung Rhein-Ruhr-Express (RRX)
Externe Begleitung der Planungsverfahren zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) und Unterstützung des Projektkoordinators
Düsseldorf
Auftragsinhalt ist die Fortführung der externen Begleitung der Planungsverfahren zum RRX insbesondere hinsichtlich der Trassenplanung und des Lärmschutzes in den Jahren 2023 bis 2026. Wegen des nunmehr erreichten Schwellenwertes unterliegt die Auftragsvergabe den Regelungen für europaweite Vergaben.
Die Planungsvorschläge und Vorhabenziele der DB AG sind fachlich qualifiziert zu spiegeln und zu prüfen. Die Prüfergebnisse sind zudem in den verwaltungsinternen und stadtpolitischen Beratungs- und Entscheidungsfindungsprozess einzubringen.
Mit der hier vorgelegten Bekanntmachung wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB die Absicht bekundet, den Vertrag mit dem Büro slb_architekten und ingenieure, Inh. Andreas Roll, Heerstraße 177, 56154 Boppard, abzuschließen.
Das unten in Punkt V.2.1 genannte Zuschlagsdatum entspricht dem Datum des Versandes dieser Bekanntmachung an die Europäische Union, der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung erteilt.
Es handelt sich um eine Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Die Leistung kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Andere Bieter sind nicht in der Lage, sich die erforderlichen besonderen Fähigkeiten bis zum Zuschlagstermin oder Ausführungsbeginn anzueignen.
Die Leistungserbringung erfordert speziellen eisenbahntechnischen Sachverstand hinsichtlich der Planung von Trassen und Lärmschutz sowie eine Zertifizierung/Zulassung der Deutschen Bahn. Zudem handelt es sich um die Fortsetzung eines zuvor auf nationaler Ebene erteilten Auftrags, der wegen des erreichten Schwellenwertes nunmehr nach den europaweit geltenden vergaberechtlichen Regelungen zu beurteilen ist.
Die anfangs angenommene alleinige Eignung des vorgesehenen Auftragnehmers (aufgrund eisenbahntechnischen Sachverstands mit Schwerpunkt Trassenplanung und Lärmschutz, Ortskunde, kurzen Reaktionszeiten) manifestierte sich über die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse des bisherigen und zukünftigen Auftragnehmers bis in eine praktische "Unersetzbarkeit". Ohne diesen Wissensschatz ist nach Einschätzung des Auftraggebers eine zielgerichtete, konstruktive und effiziente Bearbeitung des Projektes RRX in der bisher geübten Form und Qualität nicht möglich.
Insofern kommt für die Zuschlagserteilung nur das vorgesehene Unternehmen als einziges für die Auftragsausführung in Frage. Die Auftragserteilung erfolgt auf Grundlage des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV im Wege eines Es wird eine Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Wegen des nicht vorhandenen Wettbewerbs ist die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boppard
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 56154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachung der Absicht, einen Vertrag abzuschließen gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.