Rahmenvereinbarungen über die Lieferung der Artikel Ganzjahresjacken Heer, Luftwaffe, Marine und Feuerwehr im Zeitraum 1.5.2019 - 30.4.202 Referenznummer der Bekanntmachung: BwBM 2018 0017
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung der Artikel Ganzjahresjacken Heer, Luftwaffe, Marine und Feuerwehr im Zeitraum 1.5.2019 - 30.4.202
Rahmenvereinbarung über die Lieferung Artikel Ganzjahresjacke Heer
Bekleidungszentrum Nord Rendsburg
Bekleidungszentrum Süd Wildflecken
Rahmenvereinbarung über die Lieferung Artikel Ganzjahresjacke Heer im Zeitraum 1.5.2019 - 30.4.23
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bekleidungszentrum Süd 97772 Wildflecken
Bekleidungszentrum Nord 24768 Rendsburg
Rahmenvereinbarung über die Lieferung Artikel Ganzjahresjacke Heer
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09119
Land: Deutschland
Erhöhung der Beschaffungsmengen um 28.205 Stück Ganzjahresjacken, Heer
Zudem erhöht sich der Gesamtauftragswert um 14,05 %.
Die Änderung ist wegen einer während der Vertragslaufzeit verabschiedeten und konkretisierten Ergänzung des Austattungssolls erforderlich geworden. Die Ergänzung des Ausstattungssolls um die Ganzjahresjacken Heer konnte auch bei sorgfältiger Vorbereitung und Planung nicht abgesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich vorliegend nicht. Die pauschale Obergrenze von 50% wird eingehalten.