Wach-, Pförtner- und Schließdienste Referenznummer der Bekanntmachung: EU_2023_002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.usb-bochum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.usb-bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wach-, Pförtner- und Schließdienste
Die USB Bochum GmbH und die USB Service GmbH beauftragen den Auftragnehmer zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen im Wach-, Pförtner- und Schließdienst mithilfe eines manipulationssicheren elektronischen Wächterkontrollsystems an jeweils drei Standorten. Die Standorte und der dazugehörige erforderliche Leistungsumfang ist gesondert ausgewiesen.
Die USB Bochum GmbH und die USB Service GmbH beauftragen den Auftragnehmer zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen im Wach-, Pförtner- und Schließdienst mithilfe eines manipulationssicheren elektronischen Wächterkontrollsystems an jeweils drei Standorten. Die Standorte und der dazugehörige erforderliche Leistungsumfang ist gesondert ausgewiesen.
Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen beginnt am 01.05.2023 und endet am 30.04.2024.
Darüber hinaus sind die Leistungen optional dreimal einseitig durch die Auftraggeberin um jeweils 12 Monate verlängerbar. Wenn die Auftraggeberin die Leistungen nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums schriftlich kündigt, verlängert sich der Leistungszeitraum automatisch um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 30. April 2027. Der Vertrag endet spätestens zum 30. April 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor die hier ausgeschriebenen Leistungen nur einzeln zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Ein Unternehmen ist nach § 122 Abs. 2 S. 1 GWB geeignet, wenn es die durch die Auftraggeberin im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
12.1 Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe.
Die Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe mittels Eigenerklärung zu belegen.
12.2 Nichtvorliegen der in § 19 Abs. 1 MiLoG und § 21 Abs. 1 AEntG genannten Ausschlussgründe.
Die Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 19 Abs. 1 MiLoG und § 21 Abs. 1 AEntG genannten Ausschlussgründe mittels Eigenerklärung zu belegen.
12.3 Freistellungs- und Verpflichtungserklärung bzgl. Tarif- und Mindestlohn (MiLoG)/AEntG/AufenthG.
Die Bieter haben die Auftraggeberin von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten aus einer Verletzung von vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen seitens des Bieters freizustellen.
12.4 Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Die Bieter geben die Erklärung gegenüber der Auftraggeberin ab.
12.5 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte
- den Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorzulegen, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf,
oder
- sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder der Dritte nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, diesen Nachweis auf andere Weise zu führen.
sowie
- den Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, der nicht älter als sechs Monate ist vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.
Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Ein Unternehmen ist nach § 122 Abs. 2 S. 1 GWB geeignet, wenn es die durch die Auftraggeberin im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes mit dem Angebot einzureichen:
- Aussagekräftige Bankauskünfte, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sind, und eine Darstellung der gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bieters beinhalten,
und
- eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind im Sinne von § 45 Abs. 4 Nr. 4 letzter Hs VgV. Der Gesamtumsatz muss mindestens 1 Mio. EUR pro Geschäftsjahr betragen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, selbst eine Creditreformauskunft oder einen gleichwertigen Bonitätsnachweis einzuholen.
Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Ein Unternehmen ist nach § 122 Abs. 2 S. 1 GWB geeignet, wenn es die durch die Auftraggeberin im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes vorzulegen:
- mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist über früher erbrachte und nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen, d.h. zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen im Wach-, Pförtner- und Schließdienst, in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie nachweisen, dass
- die zu bewachenden Objekte eine Flächengröße von mindestens 25.000 qm aufgewiesen haben,
- die Ausführung der Leistung mithilfe eines Wächterkontrollsystems, zum Beispiel durch die Anbringung von NFC - Tags, erfolgt ist.
Die Angabe von über die genannte Mindestanzahl hinausgehenden Referenzen ist zulässig.
&
- eine Beschreibung der Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualität in Form einer Eigenerklärung; sofern vorhanden kann zur Nachweisführung eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorgelegt werden;
und
- einen Sachkundenachweis nach §34a Abs. 1a S. 2 Nr. 2 GewO in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV);
und
- alle vom Bieter für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden sind im Angebot mittels einer selbst erstellten Liste zu benennen. Für alle diese Mitarbeitenden sind darüber hinaus jeweils folgende Nachweise dem Angebot beizulegen:
- Nachweis über die Ausbildung zur "geprüften Fachkraft für Schutz und Sicherheit" des eingesetzten Personals;
- Nachweis über die Ausbildung zum Brandschutz- und Ersthelfer gemäß ASR A2.2;
- Nachweis über die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Einzelarbeitsplätze mit Nachtfunktion;
- Kopie des polizeilichen Führungszeugnisses ohne Eintragung. Zwischenzeitliche Veränderungen des Inhaltes von Führungszeugnissen des eingesetzten Personals sind der Auftraggeberin unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSD0HU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB binnen einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben.
Darüber hinaus wird auf § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind