Generalplanerleistung für den Erweiterungsbau der Herbert-Grillo-Gesamtschule, Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: SDVerg08
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sd-duisburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistung für den Erweiterungsbau der Herbert-Grillo-Gesamtschule, Duisburg
Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalplanerleistungen für einen Schul-Erweiterungsneubau einschließlich aller durch den Neubau erforderlichen Frei- und Außenlagen stufenweise zu vergeben. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:
- Gebäude und Innenräume
- Freianlagen
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung
- Schall- und Wärmeschutz
- Brandschutz
Herbert-Grillo-Gesamtschule Diesterwegstr. 6 47169 Duisburg
Der Auftraggeber hat für das betreffende Grundstück der Herbert-Grillo-Gesamtschule, Diesterwegstr. 6, 47169 Duisburg, Gemarkung Marxloh, Flurstück 174, eine Machbarkeitsstudie anfertigen lassen, die die Räume für die Erweiterung von derzeit vierzügigen auf eine fünfzügige Sekundarstufe I und eine neu aufzubauende zweizügige Sekundarstufe II aufzeigt. Auf den mehrteiligen Grundstücken befinden sich zurzeit vier Gebäude. Ein weiteres Gebäude, das zur öffentlichen Nutzung und teils auch für die schulische Nutzung zur Verfügung stehen soll, befindet sich derzeit im Bau. Da das vorhandene Raum- und Flächenangebot den neuen Anforderungen dennoch nicht genügen wird, soll die Schule um einen Neubau erweitert werden.
Auf dem mehrteiligen Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 11.460 m², soll dieser Ergänzungsneubau mit ca. 3.415 m² BGF entstehen. Die bestehende Machbarkeitsstudie ist zunächst durch den Generalplaner in den aufgeführten Fachplanungsbereichen der Leistungsphasen 1-2 HOAI nachzuführen, mit der eigenen Planung zu synchronisieren und in Gänze dem AG erneut zur Abstimmung vorzulegen. Insbesondere die brandschutztechnische Genehmigungsfähigkeit ist behördlich vorabzustimmen.
Sodann ist die Leistungsphase 3 HOAI einschließlich aller Fachplanerleistungen zu erbringen und dem AG zur Abstimmung vorzulegen.
Die Kostenberechnung nach DIN 276: 2018 ist dabei in der 3. Ebene bauteilweise nach den verschiedenen Aufbauarten aufzugliedern. In den nachfolgenden Leistungsphasen ist eine durchgängige Kostenfortschreibung gemäß DIN276:2018 zu gewährleisten. Die bauteilbezogenen Kosten müssen zu jedem Zeitpunkt ebenfalls nach Vergabeeinheiten aufgeschlüsselt werden. Der AG holt seinerseits einen Ausführungsbeschluss auf Grundlage dieser Planung ein. Die Leistungsphasen 4-8 HOAI werden zunächst nur optional getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage, abgerufen.
Es ist geplant, den Erweiterungsbau auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung und die Begleitung des Vergabeverfahrens obliegt dem Generalplaner. Die Erstellung der ergänzenden LPH 5 erfolgt durch den Generalunternehmer. Dem Generalplaner kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu. In der Leistungsphase 8 übernimmt der Generalplaner die Qualitätssicherung der Ausführungsleistungen des Generalunternehmers.
Insbesondere folgende Leistungen sind zu erbringen:
Objektplanung
- LP 1-3, (optional 4-8),
- Leistungsbild in Anlehnung an §34 Gebäude und Innenräume unter Berücksichtigung der Aspekte einer Generalunternehmervergabe.
Besondere Leistung:
- Die Leistungsphasen 3-5 HOAI §34 sind mit BIM zu bearbeiten,
- Die technische Ausrüstung und Tragwerksplanung sind mindestens in BIM zu integrieren,
- Farb- und Materialkonzept/Leitsystem,
- Erstellung eines Möblierungskonzepts anhand der pädagogischen Anforderungen der Schule,
- Optional: Koordinierung Inbetriebnahme zwischen Ausführenden und Betreiber,
Technische Ausrüstung
- Leistungsbild in Anlehnung an HOAI §55, unter Berücksichtigung der Aspekte einer Generalunternehmervergabe.
- LP 1-3 (optional 4-8),
- Haustechnik/Elektro/Aufzug,
- Anlagengruppen 1-8.
Besondere Leistung:
- Die Leistungsphasen 3-5 HOAI der TGA sind mit BIM zu bearbeiten,
Tragwerksplanung
- Leistungsbild in Anlehnung an HOAI § 51, unter Berücksichtigung der Aspekte einer Generalunternehmervergabe.
- LP 1-3 (optional 4-6).
Besondere Leistung:
- Die Leistungsphasen 3-5 HOAI Tragwerksplanung sind mit BIM zu bearbeiten,
- LP 1-3 (optional 4-8),
Freianlagen
- Leistungsbild in Anlehnung an §39 HOAI, unter Berücksichtigung der Aspekte einer Generalunternehmervergabe.
Ingenieurbauwerke
- in Anlehnung an §43 HOAI, unter Berücksichtigung der Aspekte einer Generalunternehmervergabe, im Sinne von Entwässerungskanalarbeiten auf eigenem Grundstück sowie im öffentlichen Raum bis zum Einleitpunkt in die öffentliche Kanalisation einschließlich erforderlicher Rückhalte- und/oder Versickerungsvorrichtungen
Brandschutzberatung und -planung
- Leistungsbild in Anlehnung an AHO, Heft 17, Stand Juni 2015, unter Berücksichtigung der Aspekte einer Generalunternehmervergabe.
Schall- und Wärmeschutz
- Leistungsbild in Anlehnung an §3 HOAI und AHO, Heft 23 vom September 2015, unter Berücksichtigung der Aspekte einer Generalunternehmervergabe.
Planung Barrierefreiheit
- Leistungsbild in Anlehnung an AHO, Heft 40 vom Februar 2021,
Planung Schadstoffsanierung inkl. fachgutachterlicher Begleitung und Bauoberleitung.
Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von dem Objektplaner zu erbringen. Der Generalplaner wird mit einem Pauschalfesthonorar vergütet. Angebote, die den Basissatz der HOAI unterschreiten, werden vom Auftraggeber umfassend auf ihre Auskömmlichkeit hin überprüft.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten (Planung und Realisierung von Schulen sowie vergleichbaren Einrichtungen, in dem hier geforderten Umfang und Volumen (vgl. auch Ziffer III.1.3), Zusammenarbeit mit Inhouse-Gesellschaften der öffentlichen Hand, nachgewiesene Kosten- und Terminkompetenz, BIM) berücksichtigen.
Die Leistungsphasen 4 - 8 HOAI werden zunächst nur optional beauftragt und im Folgenden abhängig von z.B. der Beschlusslage stufenweise abgerufen. Diese stufenweise Beauftragung behält sich der Auftraggeber bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren)
c) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer / Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen die nachfolgend genannten Leistungs- und/oder Teilleistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird:
A) Objektplanung
B) Freianlagenplanung
C) Tragwerksplanung
D) Fachplanung Technische Gebäudeausstattung
E) Ingenieurbauwerke
F) Brandschutzberatung und -planung
G) Fachplanung Wärme-/ Schallschutz
H) Fachplanung Barrierefreiheit
I) Fachplanung Schadstoffsanierung
d) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
a) Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 800.000 Euro erwirtschaftet hat. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 3 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, alternativ eine Bau-Kombi-Versicherung abzuschließen.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigte Arbeitskräfte (eigenes Personal, nicht Verwaltungskräfte); daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jeweils durchschnittlich mindestens 8 Arbeitskräfte beschäftigt hat. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
b) Detaillierte Darstellung von maximal 5 Referenzen der vom Bewerber erbrachten Leistungen (Referenzprojekte), möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume der Referenzen in den letzten 6 Jahren, die mit den hier zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind. In Summe sollten mindestens 3 Referenzprojekte nachgewiesen werden, die den folgenden Kriterien genügen:
Geplante und realisierte Schulen sowie vergleichbare Einrichtungen wie z.B. Bildungs- und Forschungseinrichtungen; erbrachte Leistungen mindestens Lph 1-7; Mindest-Bauvolumen 4 Mio EUR netto. Bei einem Projekt soll die Tätigkeit als Generalplaner nachgewiesen werden. Bei mindestens einem Projekt sollte der Auftraggeber eine Inhousegesellschaft der öffentlichen Hand sein.
Bei den Referenzprojekten sollen außerdem die Kostenkompetenz bei der Kostenplanung über alle
Leistungsphasen der HOAI und die Terminkompetenz bei der Planung der Planung, der Ausführung und
der Nutzerintegration dargestellt werden.
Es werden ausschließlich Projekte gewertet, bei denen die Leistungsphase 7 abgeschlossen ist. Ferner sollten Bewerber darlegen, ob und in welchem Umfang sie mit der Methode Building Information modeling (BIM) gearbeitet haben, insbesondere Integration der Fachmodelle, Prüfung der Kollisionsfreiheit und Führung von Planungsbesprechungen anhand des BIM-Modells.
Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden, insoweit dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer I.3) genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und Vorplanung vorbefasst war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung und werden allen Bewerbern über die in Ziffer I.3) genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6LWS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.