Turnuswechsel Strom-, Gas- und Wasserzähler
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Turnuswechsel Strom-, Gas- und Wasserzähler
Turnusmäßiger Wechsel der Zähler für Strom, Gas und Wasser im Netzgebiet der Stadtwerke Karlsruhe GmbH und deren Betriebsführungs- bzw. Dienstleistungsgemeinden in den Jahren 2024 bis 2025 sowie optional für die Jahre 2026 bis 2028.
Es werden maximal 2 Lose pro Sparte (Strom, Gas, Wasser) an einen Bieter vergeben.
Turnuswechsel von Stromzählern
Karlsruhe
Turnuswechsel von Stromzählern 2024 und 2025 und optional 2026 bis 2028
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern
in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot
abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des
Bestbieters zu erteilen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Turnuswechsel von Stromzählern
Karlsruhe
Turnuswechsel von Stromzählern 2024 und 2025 und optional 2026 bis 2028
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern
in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot
abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des
Bestbieters zu erteilen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Turnuswechsel von Stromzählern
Karlsruhe
Turnuswechsel von Stromzählern 2024 und 2025 und optional 2026 bis 2028
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern
in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot
abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des
Bestbieters zu erteilen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Turnuswechsel von Wasserzählern
Karlsruhe
Turnuswechsel von Wasserzählern 2024 und 2025 und optional 2026 bis 2028.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern
in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot
abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des
Bestbieters zu erteilen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Turnuswechsel von Wasserzählern
Karlsruhe
Turnuswechsel von Wasserzählern 2024 und 2025 und optional 2026 bis 2028.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern
in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot
abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des
Bestbieters zu erteilen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Turnuswechsel von Wasserzählern
Karlsruhe
Turnuswechsel von Wasserzählern 2024 und 2025 und optional 2026 bis 2028.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern
in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot
abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des
Bestbieters zu erteilen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Turnuswechsel von Gaszählern
Karlsruhe
Turnuswechsel von Gaszählern 2024 und 2025 und optional 2026 bis 2028.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern
in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot
abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des
Bestbieters zu erteilen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Turnuswechsel von Gaszählern
Karlsruhe
Turnuswechsel von Gaszählern 2024 und 2025 und optional 2026 bis 2028.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern
in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot
abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des
Bestbieters zu erteilen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Turnuswechsel von Gaszählern
Karlsruhe
Turnuswechsel von Gaszählern 2024 und 2025 und optional 2026 bis 2028.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern
in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot
abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des
Bestbieters zu erteilen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag dreimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximal bis zum 30.09.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zum Bewerber/ den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift,Telefon,
Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und – im Falle der
Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur
gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters.
- Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des
Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft jeweils nicht älter als drei
Monate)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und nach § 123 Abs. 4 und
§ 124 Abs. 1 GWB (Auszug aus Gewerbezentralregister vorlegen lassen)
- Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf dieses Verfahren keine wettbewerbsbeschränkenden
Absprachen getroffen hat oder treffen wird oder in sonstiger Weise wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt
hat oder handeln wird
- Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden auf dem Muster Vordruck der
Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die
eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern
beizubringen; soweit für den Teilnahmewettbewerb Formblätter oder weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt
werden, stehen diese auf der o.a. URL zum download bereit.
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und
Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
- Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen,
die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber gilt als geeignet, wenn der jährliche, durchschnittliche
Umsatz mindestens das doppelte des voraussichtlichen jährlichen Auftragswerts beträgt.
- Schriftlicher Nachweis einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personen- und
Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR sowie in beiden Fällen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis
für Vermögensschäden, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann
der Bieter eine schriftliche Erklärung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte
Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird.
- Vorlage einer Bank- oder Bonitätsauskunft, aus der hervor geht, dass der Bieter für die Durchführung des
Auftrags im vorgesehenen Zeitraum eine ausreichende Bonität aufweist.
- Eigenerklärun dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
fristgerecht nachgekommen wurde und keine Zahlungsrückstände bestehen
- Eigenerklärung dass über das Vermögen unseres Unternehmens innerhalb der letzten fünf Jahre kein
Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wurde
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein
Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft.
Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten
Regelungen auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklären.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die
eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern
beizubringen; es werden für den Teilnahmewettbewerb keine Formblätter oder weitere Unterlagen zur
Verfügung gestellt.
In Bezug auf den Umsatz gilt der Bewerber als geeignet, wenn der jährliche, durchschnittliche Umsatz
mindestens das doppelte des voraussichtlichen jährlichen Auftragswerts beträgt. Die Bonitäts- bzw.
Bankauskunft darf keinerlei Negativmerkmale enthalten. Versicherungsschutz ist jeweils in der vorgenannten
Höhe nachzuweisen.
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und
Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
- Referenzen: Mindestens 3 Referenzen für Leistungen vergleichbarer Art und Umfang bei deutschen EVU /
VU in den letzten drei Jahren. Um als Referenz anerkannt zu werden, müssen bei der jeweiligen Referenz
Leistungen für Zählerwechsel in mindestens einer der drei Sparten Strom, Gas oder Wasser erbracht worden
sein. Der Bewerber muss nachweisen, dass er in der Lage ist, Dateien, die ihm vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellt werden, in seiner IT-Infrastruktur zu bearbeiten und sich daraufhin selbst zu organisieren.
Folgende Informationen müssen den Referenzen beigefügt werden:
-Name des Referenzgebers (z.B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer)
-Name des Auftraggebers und Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-
Adresse,Telefonnummer); mit der Nennung eines Ansprechpartners stimmt der Bewerber/ die
Bewerbergemeinschaft derKontaktaufnahme durch die Stadtwerke Karlsruhe Bezeichnung des
Referenzprojektes
-Höhe des Auftragsvolumens der erbrachten Leistungen für das Referenzobjekt in EUR netto
-Aktualität der Referenz (Leistungszeitraum, Projektdauer)
-Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen)
-Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden
- Die Mitarbeiter des AN müssen der deutschen Sprache auf Sprachniveau B2 nach dem gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmen in Wort und Schrift mächtig sein, sowie einen Führerschein der Klasse B
besitzen. (Eigenerklärung)
- Eintrag ins Installationsverzeichnis der Sparte des jeweiligen Gewerks
- Befähigungsnachweis Gesellenbrief oder Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten Wasserzählerwechsel,
Gaszählerwechsel. Bei Strom nur Gesellenbrief.
Der Auftragnehmer (AN) sichert für die Dauer des Vertrags seine fachliche Qualifikation und Berechtigung
zu, die für den Turnuswechsel vorgesehenen Zähler im vorgegebenen Zeitraum (siehe Ausschreibung) zu
tauschen.
Der genaue Zeitraum, in welchem die Zähler gewechselt werden sollen, ist der Ausschreibung zu entnehmen.
Die Abarbeitung soll mit gleichbleibender Mitarbeiterzahl sowie gleichmäßig erfolgen.
- Spartenspezifische Personalqualifikationen:
Sparte Gas
Die Arbeiten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die als Vertragsinstallationsunternehmen (VIU)
bei einem Gasnetzbetreiber und in die Handwerksrolle eingetragen sind. Bei Angebotsabgabe ist die Eintragung
dem AG vorzulegen.
Für die Ausführung der Arbeiten dürfen nur Gas- und Wasserinstallateure oder Anlagenmechaniker
Sanitär, Heizung, Klimatechnik (SHK) zum Einsatz kommen. Im Auftragsfall ist deren Befähigungsnachweis
(Gesellenbrief) vor Arbeitsaufnahme dem AG vorzulegen.
Sparte Wasser
Die Arbeiten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die als VIU bei einem
Wasserversorgungsunternehmen (WVU) registriert sind und die Eintragung in die Handwerksrolle nachweisen
können. Bei Angebotsabgabe ist die Eintragung dem Auftraggeber vorzulegen.
Für die Ausführung der Arbeiten dürfen nur Gas- und Wasserinstallateure oder Anlagenmechaniker
Sanitär, Heizung, Klimatechnik (SHK) zum Einsatz kommen. Im Auftragsfall ist deren Befähigungsnachweis
(Gesellenbrief) vor Arbeitsaufnahme dem AG vorzulegen.
Sparte Strom
Die Arbeiten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die als Installationsunternehmen (IU) bei
einem Energieversorgungsunternehmen eingetragen sind und die Eintragung in die Handwerksrolle und
das Installateurverzeichnis nachweisen können. Bei Angebotsabgabe ist die Eintragung dem Auftraggeber
vorzulegen.
Für die Ausführung der Arbeiten dürfen nur Elektrofachkräfte zum Einsatz kommen. Im Auftragsfall ist deren
Befähigungsnachweis (Gesellenbrief) und ein Zertifikat für das sichere Arbeiten unter elektrischer Spannung
(AuS), vor Arbeitsaufnahme dem AG vorzulegen.
Die Mindeststandards sind in der Aufzählung oben ausdrücklich genannt.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern
in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot
abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des
Bestbieters zu erteilen.
- Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen
- Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen erlaubt. Die Mitglieder
von Bewerbergemeinschaften müssen sich in ihrem Teilnahmeantrag zu ihrem
wettbewerbskonformen Verhalten erklären. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen
gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO
durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung
enthalten, soweit ergänzende Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt werden, können diese unter der
URL www.subreport.de/E38684356 abgerufen werden.
2. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die URL www.subreport.de/E38684356 abzugeben.
3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen
die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/
Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses
Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der
Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind
ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die
Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen
oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog
§ 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der
Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1)
genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens zehn
Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
6. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder
verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN
unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist
gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz
Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend
machen.
7. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen
dieser Ausschreibung verwendet werden.
8. Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst
werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der
Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine
Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
9. Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu
vergeben.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]28
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]28