Software für Gynäkologie und Geburtshilfe - Kliniken Ostalb Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-046-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software für Gynäkologie und Geburtshilfe - Kliniken Ostalb
Im Rahmen des KHZG Fördertatbestandes 3 möchten die Kliniken Ostalb für Ihre drei Standorte eine einheitliche Software für die Frauenheilkunde und Geburtshilfe implementieren welche an die individuellen Workflows angepasst ist. Die Software muss eine papierlose Dokumentation ermöglichen und über Schnittstellen an das führende System KIS Medico angebunden werden. Weitere erforderliche Schnittstellen sind im Reiter Anforderungen aufgeführt.
Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR Im Kälblesrain 1 73430 Aalen, Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Wetzgauer Str. 85 73557 Mutlangen, St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen Dalkinger Str. 8-12 73479 Ellwangen (Jagst)
Im Rahmen des KHZG Fördertatbestandes 3 möchten die Kliniken Ostalb für Ihre drei Standorte eine einheitliche Software für die Frauenheilkunde und Geburtshilfe implementieren welche an die individuellen Workflows angepasst ist. Die Software muss eine papierlose Dokumentation ermöglichen und über Schnittstellen an das führende System KIS Medico angebunden werden. Weitere erforderliche Schnittstellen sind im Reiter Anforderungen aufgeführt.
Verlängerungsoption für weitere 24 Monate (Jahr 4-5)
Förderung durch Krankenhauszukunftsfond (KHZF) vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
2. Eigenerklärung BMWK Sanktionen (gemäß Formblatt)
1. Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung.
1. Nachweis der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular)
2. Formblatt "Nennung eines Ansprechpartners"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine vorherige Ortsbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwänden führen können. Daher werden die Bieter dringend aufgefordert, an einer Ortsbesichtigung der für die Leistung relevanten Einrichtungen vor Angebotsabgabe teilzunehmen. Nachteile infolge einer versäumten Ortsbesichtigung liegen im Verantwortungsbereich des Bieters und können keine Grundlage für eine Anpassung des Vertrages sein. Eventuelle weitere Fragen zu den Örtlichkeiten sind fristgerecht schriftlich bei der Vergabestelle einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YW2SV6GLU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.