Campus Schopfheim - Lieferung Objektmöbel CSN / CHN Referenznummer der Bekanntmachung: 601-CSN/CHN/01-004.03/04
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schopfheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Campus Schopfheim - Lieferung Objektmöbel CSN / CHN
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferiung von Objektmöbeln für den Schulcampus Schopfheim, Schule Neubau und Halle Neubau.
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Los 1
Schulcampus Schopfheim Roggenbachstr. 11 - 15 79650 Schopfheim
Lieferung von Objektmöbeln für:
Technikräume
Hauswirtschaft
Klassen- und Gruppenräume
Los 2
Schulcampus Schopfheim Roggenbachstr. 11 - 15 79650 Schopfheim
Lieferung von Objektmöbeln für:
Räume des Jugendzentrums
Foyer Halle
Nebenräume
Tribüne
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wird gemäß § 5 Abs. 1 LTMG Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Absatz 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.
5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
6. Die Baumaßnahmen werden nach dem Schulbauförderungsprogramm 2018 des Landes Baden-Württemberg gefördert. Daher sind die förderrechtlichen Vorgaben zu beachten. Danach sind u.a. die EnEV in der jeweils gültigen Fassung, die Mittelstandsrichtlinien für öffentliche Aufträge (MröÄ) vom 09.12.2010 und das LTMG einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6LZ1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx