Projekt 591: Portierung der BSI-Sicherheitskarten-Applikation auf Version 5 (Portierung SK-Applikation) Referenznummer der Bekanntmachung: P591

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt 591: Portierung der BSI-Sicherheitskarten-Applikation auf Version 5 (Portierung SK-Applikation)

Referenznummer der Bekanntmachung: P591
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die bestehende BSI-Sicherheitskarten-Applikation des Ende-zu-Ende-Verschlüsselungssystems für die digitalen Mobilfunksysteme der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben muss aufgrund der erfolgten Abkündigung des aktuellen Chips auf eine neue Hardwareplattform portiert werden. Die PKI-Hintergrundsysteme sind auf die neue Sicherheitskarte anzupassen sowie auch das Test- und Simulationssystem. Die Rückwärts-Interoperabilität mit den bestehenden Sicherheitskarten sowie den Endgeräten ist sicherzustellen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 3 391 701.33 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Beim Auftragnehmer

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die bestehende BSI-Sicherheitskarten-Applikation des Ende-zu-Ende-Verschlüsselungssystems für die digitalen Mobilfunksysteme der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben muss aufgrund der erfolgten Abkündigung des aktuellen Chips auf eine neue Hardwareplattform portiert werden. Die PKI-Hintergrundsysteme sind auf die neue Sicherheitskarte anzupassen sowie auch das Test- und Simulationssystem. Die Rückwärts-Interoperabilität mit den bestehenden Sicherheitskarten sowie den Endgeräten ist sicherzustellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: siehe LB / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die optionalen Leistungen AP 2.1, AP 4.1 und AP 7.1 werden, sofern sie im Projekt mit umgesetzt werden sollen, direkt zusammen mit den obligatorischen AP in Auftrag gegeben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Firma Deutsche Telekom Security GmbH, ehemals T Systems, hat im Auftrag des BSI eine EndezuEnde Verschlüsselungstechnik (BSI Kryptosystem) für das digitale Mobilfunksystem der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), das BOS TETRA Funknetz, entwickelt. In diesem Projekt steht die Firma Deutsche Telekom Security GmbH von Anbeginn seit dem Jahr 2000 bei der Entwicklung des Kryptosystems einschließlich der Neben und Folgeentwicklungen als Hauptauftragnehmer mit dem BSI unter Vertrag.

Das aus dieser Beauftragung hervorgegangene BSI Kryptosystem umfasst eine Vielzahl spezifischer und komplexer Funktionen. Dieser Umstand wird bedingt durch die individuellen Anforderungen der BOS Bedarfsträger der unterschiedlichen Organisationen in Bund und Ländern, in denen das System eingesetzt wird.Zu diesen Anforderungen gehören im Wesentlichen

die Ende zu Ende Verschlüsselung mit den Komponenten BOS Sicherheitskarte fürFunkendgeräte (SKE) und Mehrkanal Krypto Komponente (MKK) für den Einsatz in Leitstellen und Netzkonzentratoren.,

das dezentral organisierte Public Key unterstützte Schlüsselmanagementsystem und dessen Verwaltungsinstanz Kryptovariablenmanagementstation (KVMS),

die Root Certification Authority (Root CA) und ein oder mehrere Trustcenter (TC) mit einer Initialisierungs und Verwaltungskapazität von bis zu 200.000 Kryptokomponenten pro Jahr,

die sichere Speicherung und Verwaltung der Zugangsberechtigung zum BOS TETRA Funknetz mittels Subscriber Identity Module (SIM),

die sichere Speicherung von Funkgeräte , System und Verbindungsdaten,

das Management und die Verwaltung sowie die verschlüsselte Übertragung und Speicherung des operativ taktischen Adressensystems der BOS.

Sämtliche Hauptentwicklungen des Gesamtsystems sind erfolgreich abgeschlossen. Somit wurde das Verschlüsselungssystem zeitgerecht mit der Einführung des digitalen BOS-TETRA-Funknetzes zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus konnten seither in Zusammenarbeit mit Firmen, welche TETRA-Endgeräte oder Systemkomponenten entwickeln, Erfahrungen in der Umsetzung und im praktischen Betrieb des Systems gewonnen werden. Es wurden diverse Hard- und Software Weiterentwicklungen von Systemkomponenten durchgeführt.

Aus diesen Rahmenbedingungen ergibt sich, dass die Firma Deutsche Telekom Security GmbH

in ihrer Eigenschaft als Hauptauftragnehmer und langjährigem Entwicklungspartner universaler Knowhow-Träger des Gesamtsystems der BOS Verschlüsselung ist,

in dieser Stellung ebenso zeitnah wie effizient und somit Kosten sparend erforderliche Anpassungen und Weiterentwicklungen sowohl im Gesamtsystem als auch bezüglich der Einzelkomponenten allumfassend eruieren, konzipieren und realisieren kann,

im Detail vertraut ist mit dem im Kryptosystem eingesetzten speziellen Sicherheits Chip des Herstellers NXP in Kombination mit dem im eigenen Hause individuell hierfür entwickelten Sicherheitsbetriebssystem TCOS,

somit in diesem Bereich einzigartige und ausschließliche Fachkenntnisse sowohl hinsichtlich der Architektur des Gesamtsystems als auch bis hinab zur SourceCodeEbene besitzt,

der für die Wahrung der Vertraulichkeit der vorgenannten Tätigkeiten erforderlichen Geheimschutzbetreuung unterliegt und über die entsprechende Sicherheitsüberprüfung verfügt.

Die genannten Punkte stellen Alleinstellungsmerkmale der Firma Deutsche Telekom Security GmbH dar, die in dieser Ausprägung von keinem anderen Anbieter in adäquater Weise vorgewiesen werden

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: P591
Bezeichnung des Auftrags:

Projekt 591: Portierung der BSI-Sicherheitskarten-Applikation auf Version 5 (Portierung SK-Applikation)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 3 391 701.33 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 391 701.33 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2023

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