Sanierung Friedensschule Waiblingen - Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen (Teil 1) Referenznummer der Bekanntmachung: P-40104
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waiblingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus360.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Friedensschule Waiblingen - Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen (Teil 1)
Es ist ein Lösungsvorschlag (Projektskizze) zur Vermittlung einer Entwurfsidee für die Fassadengestaltung des Schulgebäudes sowie die Umnutzung des östlichen Anbaus anzufertigen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Waiblingen plant im Ort Neustadt die Sanierung der 3-zügigen Grundschule Friedensschule. Mit der Sanierung soll auch den sich veränderten Anforderungen an den täglichen Betrieb und den damit verbundenen räumlichen Bedarfen Rechnung getragen werden. Bestandteil der Aufgabenstellung sind
- Maßnahmen der energetischen Sanierung,
- Sanierung der Klassen- und Nebenräume,
- Sanierung der Flure und Treppen,
- Brandschutzmaßnahmen,
- Erneuerung der Haustechnik,
- Maßnahmen der Barrierefreiheit,
- Änderungen in der Grundrissorganisation
Der Schule hat derzeit eine Netto-Grundfläche von ca. 2.157 m² und bildet damit einen Teil des großen Schulcampus am Standort.
Für die Sanierung wird ein Finanzmittelbedarf von rd. 2,8 Mio. EUR netto (KGR 300 – 400) geschätzt.
Beginn der vertraglichen Planungsleistungen soll August 2023 sein. Es ist vorgesehen, die geplante Sanierung des Grundschulgebäudes in 2 Bauabschnitten durchzuführen.
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Aufgabe werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Bewerbungsverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Bewerbungsverfahren. Es werden 5 Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt, die aufgrund der aufgeführten Ausschlusskriterien nicht auszuschließen sind (die somit die formalen Kriterien erfüllen), die Mindestkriterien erfüllen und im Rahmen der Eignung (inhaltliche Kriterien) die höchste Punktzahl im Vergleich zu den anderen Bewerbern erzielen. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Den Teilnehmern der 2. Stufe des Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag steht jeweils für die Leistungen im Rahmen des Lösungsvorschlages ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 5.000, - EUR brutto inkl. NK zu, sofern die geforderten Leistungen vollständig erbracht und fristgerecht eingereicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auskunft nach VgV §44, 75 Abs. 1 als aktuelle Eigenerklärung mit einer Beschreibung der Projektorganisation der für das Projektteam vorgesehenen Personen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheines oder verbindliche Zusage des Bewerbers, dass im Falle einer Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der Haftungssumme oder der Abschluss einer entsprechenden Versicherung erfolgt. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000,-€ für Personenschäden und mindestens 1.000.000,-€ für Vermögens- und Sachschäden je Schadensereignis.
Die in den Formblattanlagen "Referenzen Unternehmen" enthaltenen Kriterien sind Eignungskriterien. Sie sind nach der ihnen zuerkannten Bedeutung untereinander in Form von Punkten gewichtet und werden entsprechend im Rahmen der Auswahlkriterien bewertet. Die Gewichtung ist den Bewerbern in den Formblattanlagen transparent gemacht. Folgende Auswahlkriterien werden im Rahmen der „Referenzen Unternehmen“ abgefragt (es sollen 2 Referenzen angegeben werden): Art des Vorhabens, Netto-Baukosten der KGR 300+400, Bearbeitete Planungsleistungen nach §15 HOAI, Bearbeitete Honorarzone, War der AG ein öffentlicher AG. Es werden lediglich Referenzen mit Inbetriebnahme zwischen dem 01.10.2018 bis heute berücksichtigt.
Mindestanforderung "Referenzen Unternehmen":
Alle Referenzen müssen nach dem 01.10.2018 bis heute Inbetrieb genommen worden sein.
- Es muss sich bei mindestens einer Referenz um ein Sanierungsprojekt handeln, in dem unter anderem eine Fassadensanierung umgesetzt wurde.
- Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen KGR 300 und 400 müssen von mindestens einer Referenz mindestens 2,0 Millionen EUR (netto) betragen haben.
- Die abgerechnete Honorarzone der geforderten Referenz muss bei mindestens einer Referenz mind. der Honorarzone III nach §33 HOAI entsprochen haben.
- Es müssen bei mindestens einer Referenz mindestens die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung erbracht worden sein.
- Bei mindestens einer Referenz muss es sich um einen öffentlichen Auftraggeber gehandelt haben.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Mindestanforderungen durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht sein. Die Referenzen können auch in einem anderen Unternehmen erbracht worden sein.
Mindestanforderung "Berufszulassung": Die Personen, die die ausgeschriebenen Leistungen erbringen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Qualifikation Studium mit Abschluss Dipl. Ing. Architekt oder vergleichbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.