Smart Parking UKB Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-059-057
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Smart Parking UKB
Mit der Einführung eines neuen Systems zur Parkraumbewirtschaftung soll Patientenführung konsequent digitalisiert werden. Die Nutzung digitaler, smarter Lösungen gibt sowohl Patienten und Besuchern, als auch dem Klinikum und speziell den Ambulanzen neue Möglichkeiten der Patientensteuerung auf dem Campusgelände. Dazu soll die Steuerung der Ein- und Ausfahrten durch intelligente Algorithmen (KI) und die Zählung an den Auslastungsanzeigen ermöglicht werden. Durch moderne, digitale CRM-Systeme soll die Vergabe und die Verwaltung von Einfahrgenehmigungen zentralisiert und vereinfacht werden. Digitale Kassenautomaten ermöglichen die bargeldlose Bezahlung der Parkgebühren. Gleichzeitig hat das neue System einen positiven Effekt auf die "Nachhaltigkeit", da das System vollständig papierlos betrieben werden kann. Dadurch können Störungen im Betrieb, die durch eine papierbasierte Ticketverarbeitung entstehen (Verschmutzte Ticketeinheiten, Ticketklemmer, unsachgemäße Handhabung durch Kunden, etc.) erheblich reduziert werden.
Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Mit der Einführung eines neuen Systems zur Parkraumbewirtschaftung soll Patientenführung konsequent digitalisiert werden. Die Nutzung digitaler, smarter Lösungen gibt sowohl Patienten und Besuchern, als auch dem Klinikum und speziell den Ambulanzen neue Möglichkeiten der Patientensteuerung auf dem Campusgelände. Dazu soll die Steuerung der Ein- und Ausfahrten durch intelligente Algorithmen (KI) und die Zählung an den Auslastungsanzeigen ermöglicht werden. Durch moderne, digitale CRM-Systeme soll die Vergabe und die Verwaltung von Einfahrgenehmigungen zentralisiert und vereinfacht werden. Digitale Kassenautomaten ermöglichen die bargeldlose Bezahlung der Parkgebühren. Gleichzeitig hat das neue System einen positiven Effekt auf die "Nachhaltigkeit", da das System vollständig papierlos betrieben werden kann. Dadurch können Störungen im Betrieb, die durch eine papierbasierte Ticketverarbeitung entstehen (Verschmutzte Ticketeinheiten, Ticketklemmer, unsachgemäße Handhabung durch Kunden, etc.) erheblich reduziert werden.
siehe Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
Umsatz des Unternehmens
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Jahren (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Deckungssummen von jeweils mindestens 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden, 500.000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
Beschäftigtenzahl
Eigenerklärung zur Zahl der im Jahresdurchschnitt in den letzten drei Jahren (2020-2022) beschäftigten Arbeitskräfte.
Für den Bewerber sind die nachfolgenden Anforderungen in allen geforderten Referenzen nachzuweisen und zu erfüllen:
Konfiguration Ein- und Ausfahrt (Hardware)
a) Alle angegebenen Referenzen müssen im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist fertiggestellt und abgenommen worden sein.
b) Die Parkierungsanlage MUSS die Kontrolle des Sicherheitsbereichs in Schrankennähe mittels von der EU empfohlenen Lasererkennung zur Öffnung und Absicherung der Schranke, inkl. Fernbedienung und Reflektor erlauben
c) Die Parkierungsanlage MUSS über eine Höhenerkennung mittels Laser im Schrankenbereich verfügen.
d) Die Parkierungsanlage MUSS über eine Videoüberwachung der Schrankenanlage zur Überwachung der Ein- und Ausfahrten mittels Kennzeichenerkennung verfügen.
Übergreifende Anforderungen
e) Die Parkierungsanlage MUSS eine zentrale Verwaltung aller für den Betrieb wichtigen Daten anbieten.
f) Die Parkierungsanlage MUSS eine differenzierte Darstellung von relevanten Kennzahlen, zum Bespiel Auslastungen, Einnahmen, Bezahlvorgängen, in einem Online Dashboard anbieten.
g) Die Parkierungsanlage MUSS über ein Web-Portal eine Account-Verwaltung anbieten. In dem Portal können die Nutzer (Dauerparker, Kurzzeitparker sowie Mitarbeiter *innen) ihren Nutzeraccount eigenständig verwalten. Beispielsweise werden in dem Account das Kennzeichen eigenständig hinterlegt, sowie auch Abrechnungsdaten vom Nutzer eingesehen werden können.
h) Die Parkierungsanlage MUSS die Vergabe von Nutzer-Accounts an dazu Berechtigte erlauben.
i) Die Parkierungsanlage MUSS Parkraumsprechstellen für das Service-Personal des UKB anbieten.
j) Die Parkierungsanlage MUSS eine Schnittstelle zu auf dem Gelände verteilten LED-Panels/Displays benutzen um ein Parkleitsystem anzeigen zu können.
k) Die Parkierungsanlage MUSS über eine Schnittstelle zur einem Paymentdienstleister für den bargeldlosen Zahlungsverkehr gewährleisten.
Hardware Bezahlsystem
l) Die Parkierungsanlage MUSS über Bezahlterminals direkt an den Ausfahrschranken verfügen.
m) Die Parkierungsanlage MUSS über Kassenautomaten im Netzbetrieb mit digitalen Bezahlmöglichkeiten über NFC und Touchscreen und zusätzlichen Funktionen Münzzahlung/ Geldwechsler/ Banknotenannahme/ Kreditkartenterminal verfügen.
Software Bezahlsystem
n) Das Bezahlsystem MUSS bargeldlose Bezahlung von Parkgebühren mittels Anbindung aktueller, moderner Payment-Anbieter
o) Das Bezahlsystem MUSS eine Bezahlung mit Bargeld unterstützen.
p) Das Bezahlsystem MUSS die Erstellung und Bearbeitung unterschiedlicher Tarifmodelle erlauben.
q) Der Anbieter gewährleistet einen kostenfreien und unmittelbaren 24 h Support. Dieser Kann dem Auftraggeber telefonisch oder per Chat zur Verfügung gestellt werden.
r) Der Anbieter MUSS bei Störung der Hardware vor Ort, die einen Technikereinsatz an der Anlage erfordern, eine Reaktionszeit von 24h gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Dringllichkeit begründet sich darin, da das vorhandene Parksystem aktuell eine Vielzahl von Problemen durch häufige Ausfälle verursacht. So kommt es bei den Ein- und Ausfahrten regelmäßig zu technischen Problemen wodurch der Verkehrsfluss erheblich behindert wird, wodurch auch die Ein- und Ausfahrt von Rettungsfahrzeugen gestört wird. In diesen Ausfallsituationen muss durch den Fachbereich des UKB die Schrankenanlage manuell dauer-geöffnet werden. Dies bringt zusätzlich einen Verlust von Parkgebühren für die Zeit mit sich, bis die Systeme wieder funktionsfährig sind. Aus diesen Gründen muss schnellstmöglich ein neues, zukuftsfähiges Parkleitsystem das alte, störanfällige System ersetzen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDKZY
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf die im § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB dargestellte Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verwiesen.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]