Arbeitstägliche Beförderungsleistungen zu den Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitstägliche Beförderungsleistungen zu den Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Arbeitstägliche Beförderung von Menschen mit Behinderung zu den Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe.
Die Beförderungsleistungen umfassen mehrere Lose mit unterschiedlicher Anzahl der zu befördernden Personen (Läufer und Rollstuhlfahrer) zu mehreren anzufahrenden Betriebsstätten.
Beförderung aus Region 1
Einzugsbereich der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Arbeitstägliche Beförderung aus der Region 1 zu den Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern (Option). Die Option ist durch schriftliche Erklärung spätestens bis zum 30.04.2028 auszuüben.
Die Bieter können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgeben. Weitere Nebenangebote / Änderungsvorschläge sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Die Auftraggeber behalten sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
Beförderung aus Region 2
Einzugsbereich der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Arbeitstägliche Beförderung aus der Region 2 zu den Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Verträge durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern (Option). Die Option ist durch schriftliche Erklärung spätestens bis zum 30.04.2028 auszuüben.
Die Bieter können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgeben. Weitere Nebenangebote / Änderungsvorschläge sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Die Auftraggeber behalten sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
Beförderung aus Region 3
Einzugsbereich der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Arbeitstägliche Beförderung aus der Region 3 zu den Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Verträge durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern (Option). Die Option ist durch schriftliche Erklärung spätestens bis zum 30.04.2028 auszuüben.
Die Bieter können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgeben. Weitere Nebenangebote / Änderungsvorschläge sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Die Auftraggeber behalten sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
Beförderung aus Region 4
Einzugsbereich der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Arbeitstägliche Beförderung aus der Region 4 zu den Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Verträge durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern (Option). Die Option ist durch schriftliche Erklärung spätestens bis zum 30.04.2028 auszuüben.
Die Bieter können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgeben. Weitere Nebenangebote / Änderungsvorschläge sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Die Auftraggeber behalten sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
Beförderung aus Region 5
Einzugsbereich der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Arbeitstägliche Beförderung aus der Region 5 zu den Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Verträge durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern (Option). Die Option ist durch schriftliche Erklärung spätestens bis zum 30.04.2028 auszuüben.
Die Bieter können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgeben. Weitere Nebenangebote / Änderungsvorschläge sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Die Auftraggeber behalten sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
Beförderung aus Region 6
Einzugsbereich der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Arbeitstägliche Beförderung aus der Region 6 zu den Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Verträge durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern (Option). Die Option ist durch schriftliche Erklärung spätestens bis zum 30.04.2028 auszuüben.
Die Bieter können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgeben. Weitere Nebenangebote / Änderungsvorschläge sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Die Auftraggeber behalten sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
Beförderung aus Region 7
Einzugsbereich der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Arbeitstägliche Beförderung aus der Region 7 zu den Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Verträge durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern (Option). Die Option ist durch schriftliche Erklärung spätestens bis zum 30.04.2028 auszuüben.
Die Bieter können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgeben. Weitere Nebenangebote / Änderungsvorschläge sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Die Auftraggeber behalten sich die Gesamtvergabe mehrerer oder aller Lose an einen Bieter vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
- er / sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung
verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR sowie über den Umsatz im Geschäftsbereich der Beförderung von behinderten Menschen in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019).
Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1.000.000,- € je Schadensfall für Personen- und Sachschäden abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
Benennung von Referenzen und Subunternehmen.
Zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit hat der Bieter im Rahmen von Eigenerklärungen Referenzen für die Durchführung von Beförderungsleistungen (für behinderte Menschen) zu benennen.
Referenzen müssen hinsichtlich ihrer Größenordnung (z.B. Personenanzahl, Fahrzeuganzahl) und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation und Beschwerdemanagement durch den Auftragnehmer) vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein. Es muss mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag oder Referenzaufträge angegeben werden, die in Summe vergleichbar sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie entsprechende Referenzaufträge angeben, sofern Sie mehrere Lose anbieten.
Für die Referenzen sind dabei Auftraggeber, ggfs. Ansprechperson / ggfs. Telefon-Nr. , Kurzbeschreibung des Auftrages (Vertragsform, Dauer und Länge der Zusammenarbeit, erzielter Umsatz pro Jahr, Anzahl und Typ der eingesetzten Fahrzeuge) zu benennen. Für die Subunternehmer ist die genaue Bezeichnung der Teilleistung, Firma, Adresse, zu benennen.
Die Werkstatt kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Beschreibung des aktuellen Fuhrparks und der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung (Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeughersteller und -typ, Baujahr, Motorisierung, Laufleistung, Anzahl Sitzplätze).
Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes, Anzahl der Plätze (getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplätzen) und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder Neuanschaffung.
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung noch angeschafft werden müssen, ist dies ebenfalls in den Angebotsdaten zu benennen.
Darüber hinaus ist darzulegen und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind.
Für neuanzuschaffende Fahrzeuge sind auf Verlangen des Auftraggebers die Lieferzusage der Händler und die Finanzierungszusage der Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu erläutern.
Gem. § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist bereits mit dem Angebot zu führen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Zur Auftragsausführung muss das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D bzw. D1besitzen. Die Fahrerlaubnis nach FeV muss spätestens 6 Wochen nach Leistungsbeginn für das gesamte Fahrpersonal vorliegen.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag und die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich zur Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigem Wirtschaftsteilnehmer pro Los und oder pro Loskombination (Rabatt).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine reine Vorinformation über die Absicht einer geplanten Auftragsbekanntmachung im April/Mai 2023. Sie dient zur Verkürzung der späteren Angebotsfrist. Dabei führt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) diese Vorinformation und auch die spätere Auftragsbekanntmachung im Namen und im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe durch. Sämtliche Entscheidungen im Vergabeverfahren werden von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe getroffen.
Es wird darum gebeten, von weiteren Anfragen bzw. Anforderung der Vergabeunterlagen abzusehen. Die Vergabeunterlagen werden erst ab der tatsächlichen Auftragsbekanntmachung zum Download auf der Vergabeplattform des LWL (http://www.lwl.org/eVergabezur Verfügung stehen. Ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Da ein offenes Verfahren geplant ist, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, Firmen, die aufgrund der Vorinformation ihr Interesse an den Aufträgen bekundet haben, auf die spätere Auftragsbekanntmachung hinzuweisen.
Zudem wird vorab auf folgendes hingewiesen
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter dann verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld".
Der Auftraggeber weist darüber hinaus bereits darauf hin, dass Bieter im Falle von Fragen nur informiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben. Soweit eine Registrierung nicht erfolgt, können keine Informationen übermittelt werden. Registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich in der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten eingegangen sind. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies auch, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Die Angebote sind dann fristgerecht und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Darüber hinaus gilt:
Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei "KalkulationsgrundlagenG" (exemplarische Adressen und Besonderheiten der zu befördernden Personen) verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Die Anforderung ist mit dem der Ausschreibung beiliegendem Vordruck per E-Mail an die im Vordruck benannte Ansprechperson unterschrieben einzureichen. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode für die Kalkulationsgrundlagen zugesandt.
Das Einzugsgebiet der Werkstätten ist zum Zeitpunkt dieser Vorinformation in sieben Lose aufgeteilt. Die exakte Losaufteilung mit Angabe der kalkulatorisch zu berücksichtigenden zu befördernden Personen (sowohl Läufer als auch Rollstuhlfahrer) wird in der Auftragsbekanntmachung mitgeteilt.
Die Beauftragung umfasst dann die Beförderung der in dem jeweiligen Regionallos genannten Beschäftigten, die Fahrdienstorganisation sowie das Beschwerdemanagement.
Die in den Adresslisten benannten Abholorte (Kalkulationsgrundlagen) sind exemplarisch. Die in den einzelnen Preisblättern eingetragenen Werte und Begleitpersonen pro Fahrtag sind kalkulatorisch und basieren auf Erfahrungswerten der Werkstatt; diese dürfen nicht verändert werden.
Die angebotenen Preise müssen die vollständige und vertragsgemäße Durchführung der Leistung umfassen. Es sind Nettopreise (exkl. Umsatzsteuer) anzugeben.
Die spätere Eignungsprüfung wird in Abhängigkeit von der Anzahl der angebotenen Lose durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter zu einem Klärungsgespräch bzgl. der Eignung / seines Angebotes einzuladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll.
Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich deutschsprachige Angebote eingereicht werden dürfen.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.