Putz- und Stuckarbeiten / Brandschutzputz, Sanierung Goethe-Schule, Stelzentrakt Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2022_0314_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Putz- und Stuckarbeiten / Brandschutzputz, Sanierung Goethe-Schule, Stelzentrakt
Sanierung Goetheschule, Stelzentrakt
Goetheplatz 1, 44791 Bochum
Putz- und Stuckarbeiten / Brandschutzputz DIN 18350
Goethe-Schule
Goetheplatz 1
44791 Bochum
Brandschutztechnische Ertüchtigung von Stahlbeton-Rippendecken des Baujahrs 1965ff, Decken über UG bis
über 3.OG, Gesamtfläche in der Abwicklung ca. 3200,00 m²
Zu erreichende Brandschutzqualität F90 durch zementgebundenen, mineralischen Brandschutz-
Mineralfaserputz auf Stahlbetondecken, -rippen, -unterzügen und Deckenverstärkungen, sowie Stahlbauteilen
und -trägern; inklusive alle erforderlichen Vorbereitungen des Untergrundes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung der Brandschutzarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gladbeck
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45968
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).