Uni-HD.2021.1068_Software Assurance Hersteller Support_URZ
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE811225433
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]220
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/ausschreibung1.html
Abschnitt II: Gegenstand
Uni-HD.2021.1068_Software Assurance Hersteller Support_URZ
Vorgang: Uni-HD.2023.125_Entwicklungsdienstleistungen-Software Assurance_URZ
Gegenstand des Verfahrens war die Beauftragung der Software Assurance Hersteller Support des Herstellers ATOS/Unify für die vorhandene Infrastruktur.
Die Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 48 Monate (4 Jahre).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Vertragsänderung zum bestehenden Vertrag # 2021-1068 (Software Assurance Hersteller Support) - Anschlussverfahren: Uni-HD.2023.125_Entwicklungsdienstleistungen-Software Assurance_URZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weissacher Straße 11
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vertragsänderung bezieht sich auf die Freiwillige-Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mit diesem Verfahren (Uni-HD.2023.125) soll die Beauftragung weiterer Dienstleistungen vorgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um Entwicklungsdienstleistungen die im ursprünglichen Vertrag nicht beauftragt wurden.
Erst im Verlauf des aktuellen Vertrages hat sich herausgestellt, dass bei manchen Problemfällen oder sehr komplexen Fragen eine Unterstützung durch Entwicklungsmitarbeitenden erforderlich ist, die laut Herstellerauskunft (Atos/Unify) nur durch die eigene Support- und Entwicklungsabteilung erbracht werden kann.
Die Beauftragung dieser zusätzlichen notwendigen Dienstleistungen waren seitens des Auftraggebers nicht vorhersehbar.
Um einen reibungslosen Dienstbetrieb der TK-Infrastruktur zu gewährleisten ist die Erweiterung der Rahmenvereinbarung um die Entwicklungsdienstleistungen notwendig.
Es erfolgt eine Anpassung des Vertrages bzw. der Rahmenvereinbarung um diese Leistungen. Der Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung ändert sich hierdurch nicht.
Eine Erweiterung der bestehenden Rahmenvereinbarung bzw. Vertrages ist demnach vergaberechtlich nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 a+b unbedenklich,
Das geschätzte Auftragsvolumen der Verlängerung beträgt ca. 150.000 €.
Die Zusatzbeauftragung gilt - gleich der ursprünglichen Beauftragung bis zum 31.12.2025.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 70499
Land: Deutschland
Mit diesem Verfahren (Uni-HD.2023.125) soll die Beauftragung weiterer Dienstleistungen vorgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um Entwicklungsdienstleistungen die im ursprünglichen Vertrag nicht beauftragt wurden.
Erst im Verlauf des aktuellen Vertrages hat sich herausgestellt, dass bei manchen Problemfällen oder sehr komplexen Fragen eine Unterstützung durch Entwicklungsmitarbeitenden erforderlich ist, die laut Herstellerauskunft (Atos/Unify) nur durch die eigene Support- und Entwicklungsabteilung erbracht werden kann.
Die Beauftragung dieser zusätzlichen notwendigen Dienstleistungen waren seitens des Auftraggebers nicht vorhersehbar.
Um einen reibungslosen Dienstbetrieb der TK-Infrastruktur zu gewährleisten ist die Erweiterung der Rahmenvereinbarung um die Entwicklungsdienstleistungen notwendig.
Es erfolgt eine Anpassung des Vertrages bzw. der Rahmenvereinbarung um diese Leistungen. Der Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung ändert sich hierdurch nicht.
Eine Erweiterung der bestehenden Rahmenvereinbarung bzw. Vertrages ist demnach vergaberechtlich nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 a+b unbedenklich,
Das geschätzte Auftragsvolumen der Verlängerung beträgt ca. 150.000 €.
Die Zusatzbeauftragung gilt - gleich der ursprünglichen Beauftragung bis zum 31.12.2025.
Mit diesem Verfahren (Uni-HD.2023.125) soll die Beauftragung weiterer Dienstleistungen vorgenommen werden.Es handelt sich hierbei um Entwicklungsdienstleistungen die im ursprünglichen Vertrag nicht beauftragt wurden.Erst im Verlauf des aktuellen Vertrages hat sich herausgestellt, dass bei manchen Problemfällen oder sehr komplexen Fragen eine Unterstützung durch Entwicklungsmitarbeitenden erforderlich ist, die laut Herstellerauskunft (Atos/Unify) nur durch die eigene Support- und Entwicklungsabteilung erbracht werden kann.Die Beauftragung dieser zusätzlichen notwendigen Dienstleistungen waren seitens des Auftraggebers nicht vorhersehbar.Um einen reibungslosen Dienstbetrieb der TK-Infrastruktur zu gewährleisten ist die Erweiterung der Rahmenvereinbarung um die Entwicklungsdienstleistungen notwendig.Es erfolgt eine Anpassung des Vertrages bzw. der Rahmenvereinbarung um diese Leistungen. Der Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung ändert sich hierdurch nicht.