Miete von drei semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV/23-18
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete von drei semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
Miete von drei semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
(Vitronic Poliscan Enforcement Trailer)
Der Kreis Unna führt Geschwindigkeitsmessungen ausschließlich mit dem Messsystem Vitronic FM1 durch. Die Ausschreibung richtet sich daher aus Kompatibilitätsgründen und wegen der Schulungserfordernisse ausschließlich an Anbieter dieses Systems.
Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna
Miete von drei semistationären Geschwindigkeits-überwachungsanlagen (Vitronic Poliscan Enforcement Trailer).
Lieferung zweier Trailer im Juni 2023 Mietdauer mindestens 12 Monate mit der Option jeweils 12-monatiger Verlängerungen bis zu maximal 48 Monate Gesamtlaufzeit.
Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, sofern sie nicht jeweils 1 Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.
und
Lieferung eines weiteren Trailers im Dezember 2023 für mindestens 12 Monate mit der Option 12-monatiger und 6-monatiger Verlängerungen zum Ende der Laufzeit bis zu maximal 42 Monate Gesamtlaufzeit.
Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, sofern sie nicht jeweils 1 Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.
Betriebsfertige Lieferung eines Poliscan Enforcement Trailer mit dem Messsystem Vitronic Poliscan FM1
- während der Mietdauer enthalten:
o Kosten für Wartung und Eichung, Dabei ist ggfls. ein Ersatzsystem zu stellen.
o Reparaturkosten
o Laufende Kosten für den Enforcement Trailer
o Versicherung gegen Sabotage / Vandalismus ohne Selbstbeteiligung
o Reparatur ggfls. Austausch des Trailers / Messsystems bei Vandalismus / Sabotage / Störungen oder Defekt innerhalb einer angemessenen Frist von maximal 3 Tagen nach Meldung an den Vermieter.
- Mietdauer mindestens 12 Monate, optional bis zu 48 bzw. 42 Monate. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, sofern sie nicht jeweils 1 Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.
Lieferung von zwei Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Juni 2023 und eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Dezember 2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen zur Eignung
- Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen Ausschlussgründe
- Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen Russlandsanktionen
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgerechneten Geschäftsjahre
- ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der semistationären Geschwindigkeitsüberwachung. (mindestens fünf entsprechende Projekte durchgeführt)
- Nachweis über den Besitz einer ausreichenden Anzahl an Ersatzsystemen um die o.g. Garantie sicherzustellen.
- Zertifizierung nach DIN-EN-ISO 9001-2008
- Zertifizierung nach DIN-EN-ISO 14001:2004
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Vertreter der Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5D0RC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.