BLB D/Düsseldorf/D-H5 Neubau für die Landesregierung: Ersteinrichtungsplanung lose, zivile Ausstattung 065-22-00325 Referenznummer der Bekanntmachung: 065-22-00325
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB D/Düsseldorf/D-H5 Neubau für die Landesregierung: Ersteinrichtungsplanung lose, zivile Ausstattung 065-22-00325
Ersteinrichtungsplanung lose, zivile Ausstattung
40225 Düsseldorf
Mit dem Kabinettbeschluss zum "Unterbringungsmanagement für die obersten Landesbehörden in Düsseldorf" sind folgende Bauvorhaben geplant:
- Neubau des Ministeriums der Finanzen am Standort Haroldstraße 5 (Grundstücksteilfläche 1a)
- Unterbringung der NRW.BANK auf dem Grundstück Haroldstraße 5 (Grundstücksteilfläche 1b)
- Optimale Ausnutzung des Grundstücks Haroldstraße 5 für Zwecke der Landesregierung
In dieser Ausschreibung geht es um die Vergabe der Fachplanungsleistung zur Ersteinrichtungsplanung lose, zivile Ausstattung für das Neubauprojekt am Standort Haroldstraße 5 in Düsseldorf zur Unterbringung des Ministeriums der Finanzen NRW und weiterer Landessnutzer, Teilfläche 1a des Baugrundstücks.
(siehe ergänzend Vertrag Anlage 02a und Anlage 03_Abs.C)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe blocher partners
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://blocherpartners.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYWW6S033V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de