BLB NRW Duisburg / Kalkar / von-Seydlitz-Kaserne, Neubau Unterkunftsgebäude 48 / Kunststofffenster / 020-22-00693 Referenznummer der Bekanntmachung: 020-22-00693
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW Duisburg / Kalkar / von-Seydlitz-Kaserne, Neubau Unterkunftsgebäude 48 / Kunststofffenster / 020-22-00693
Kunststoff-Fensterarbeiten im Rahmen der Neuerrichtung eines Gebäudes
Von-Seydlitz-Kaserne Kalkar, Gebäude 48 Römerstraße 22 47546 Kalkar
36 Stk Einfachfenster mit 3-fach Verglasung Uw 0,9 W/m2K, Abmessungen 1,51 x 1,82 m
24 Stk Einfachfenster mit 3-fach Verglasung Uw 0,9 W/m2K, Abmessungen 2,135 x 1,82 m
33 Stk Einfachfenster mit 3-fach Verglasung Uw 0,9 W/m2K, Abmessungen 1,365 x 1,635 m
2 Stk Fassadenelemente 5-teilig mit 3-fach Verglasung Uw 1,1 W/m2K, Abmessungen 1,76 x 9,615 m
60 Stk Außenraffstoren mit Motor, Abmessungen 1,51 x 2,10 m
33 Stk Außenraffstoren mit Motor, Abmessungen 1,38 x 1,90 m
1 Stk Windwächterschutzzentrale
1 Stk Wetterstation
1 Stk Geschossansteuerung
93 Stk Motorsteuereinheiten
2 Stk Leitungsschemaplan der Anlage
1 Stk Programmierung und Inbetriebnahme der Anlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Portawin Kriege GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYWW5L9JTT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.