Stilllegung bzw. Ausbau der Deponie Schwaigern-Stetten - Fremdprüfungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 274432-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stilllegung bzw. Ausbau der Deponie Schwaigern-Stetten - Fremdprüfungsleistungen
Deponie Schwaigern-Stetten, Stilllegung bzw. Ausbau, Fremdprüfungsleistungen
Landkreis Heilbronn
Abfallwirtschaftsbetrieb
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Fremdprüfungsleistungen für Planungs- und Ausführungsleistungen, stufenweise Beauftragung (3 Stufen). Oberflächen- und Zwischenabdichtung für den Altteil der Deponie (HVA I) sowie für den Ausbauabschnitt HVA II.
Stufe 1: Planungs- und Genehmigungsphase, Bauphase 0 und 1
Stufe 2: Bau Phase 2 optional
Stufe 3: Bau Phase 3 optional
Stufenvertrag:
Stufe 2: Bau Phase 2 optionale Beauftragung
Stufe 3: Bau Phase 3 optionale Beauftragung
Zu Ziffer II.2.7 Laufzeit des Vertrages: Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich um die derzeit von der ausschreibenden Stelle vorgesehene Ausführungsfrist für die Gesamtleistungen. Der konkrete Zeitplan für die Leistungserbringung steht in Abhängigkeit des Planfeststellungsbeschlusses und wird nach Vorliegen einvernehmlich neu aufgestellt. Die zu erbringenden Leistungen stehen auch in Abhängigkeit des Planfeststellungsbeschlusses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Bieterbogen folgende Unterlagen/Angaben einzureichen (siehe auch A.1 Anlagenverzeichnis):
D.0.2.1 Verpflichtungs- und Haftungserklärung Bietergemeinschaft
D.0.2.2 Verpflichtungs- und Haftungserklärung Eignungsleihe
D.0.2.3 Benennung Unterauftragnehmer § 36 VgV bzw. § 47 VgV
D.0.2.4 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer §36 VgV
D.0.3.1 Nachweis(e) Berufszulassung
D.0.3.2 Nachweis(e) Unterschriftsberechtigung
D.0.3.3 Eigenerklärung gem. § 123 GWB
D.0.3.4 Eigenerklärung gem. § 124 GWB
D.0.3.5 Eigenerklärung Korruption
D.0.3.6 Eigenerklärung Russlandsanktionen
D.0.3.7 Qualifikationsnachweise der fremdprüfenden Stelle
D.0.6.1 Vertraulichkeitserklärung/en
D.0.6.2 Bestätigung/Anerkennung Vertrag
Diese Abfragen sind Ausschlusskriterien, die anzugeben, einzureichen bzw. nachzuweisen sind, um als geeignet bewertet werden zu können.
D.0.4.1 Auszug Bilanzen
D.0.4.2 Berufshaftpflichtversicherung/en (bzw. Eigenerklärung)
D.0.4.3 Netto-Gesamtjahresumsätze Gesamtunternehmen
D.0.4.4 Netto-Gesamtjahresumsätze vergleichbare Leistungen
D.0.4.5 Angabe Prozentsatz Preissteigerung f. Feld-/Laborarbeiten
siehe auch Matrix Zuschlagskriterien G.0 der Vergabeunterlagen:
Nachweis zu D.0.4.4:
Bewertet wird das Mittel der letzten 3 Jahre des NettoJahresumsatzes zu vergleichbaren Leistungen (10 Punkte ≥ 1 Mio. € - 0 Punkte ≤ 0,5 Mio. €) Zwischenwerte werden interpoliert.
Die restlichen Abfragen sind Ausschlusskriterien, die anzugeben, einzureichen bzw. nachzuweisen sind, um als geeignet bewertet werden zu können.
D.0.5.1 Angaben zur Mitarbeiterstruktur Büro
D.0.5.2 Angaben zum Projektteam gesamt
D.0.5.3 Nachweise des Projektteams
D.0.5.4 Referenznachweise (Liste von Referenzen mit vergleichbaren Leistungen für jedes benannte Projektmitglied
siehe auch Matrix Zuschlagskriterien G.0 der Vergabeunterlagen:
Nachweis zu D.0.5.1:
Bewertet werden die Anzahl (FTE) der Mitarbeiter (MA) Prüflabor sowie die Anzahl (FTE) der Mitarbeiter Inspektionsstelle. (10 Punkte ≥ 5 MA - 0 Punkte bei 1 MA). Zwischenwerte werden interpoliert.
Nachweise zu D.0.5.4:
Es sind persönliche und vergleichbare Referenzen des zu benennenden Projektteams vorzulegen, jedes Projektteammitgleid wird zu 5% gewichtet. Der Nachweis ist als Referenzliste einzureichen und mit aussagekräftigen Projektbeschreibungen zu ergänzen, um die Vergleichbarkeit prüfen zu können.
Punktevergabe: ≥ 10 Projekte = 10 Punkte, ≥ 7 Projekte = 7 Punkt,e ≥ 3 Projekte = 2 Punkt,e < 3 Projekte = 0 Punkte.
Das Projektteam besteht mind. aus: Techn. Leiter der fremdprüfenden Stelle, verantwortl. Fremdprüfer, stellvertr. verantwortl. Fremdprüfer, Fremdprüfer vor Ort und stellvertr. Fremdprüfer vor Ort
Die resltlichen Abfragenn sind Ausschlusskriterien, die anzugeben, einzureichen bzw. nachzuweisen sind, um als geeignet bewertet werden zu können.
§ 75 Abs. 2 VgV für gutachterliche Leistungen der Fremdprüfung, für Fremdprüfungsleistungen vor Ort ist die Ausbildung eines Baustoffprüfers bzw. Baustofftechnikers erforderlich; Akkreditierung gem. Deponieverordnung DepV Anhang 1, Nr. 2 2.1 in Verbindung mit BQS 9-1
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere A.0- Informationsschreiben, D.0 Bieterbogen B.0 Leistungsbeschreibung und C.0 Vorhabensbeschreibung
Einhaltung des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für beide Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen (durch Unterauftragnehmer als Eignungsleihe) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) benannten Unterlagen für das andere Unternehmen ebenfalls vorzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
b) Erläuterung zum Ablauf des offene Verfahrens:
c) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebotsunterlagen eine Bieterbogen erstellt. Dieser sind zu verwenden wie beschrieben. Weitere Anforderungen an die Verwendung des Bieterbogens ist diesem zu entnehmen.
d) Die in der Anlage A.0 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
f) Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrere Angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Dies gilt auch bei mehreren Angeboten von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
g) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bieter.
h) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
i) Auf elektronischem Wege übermittelte Angebotsunterlagen, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen. Es ist die Vergabeplattform gem. Punkt I.3 zu verwenden.
j) Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sollen über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist eingereicht werden.
k) Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich über die Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben.
l) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls über die Vergabeplattform informiert.
m) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
n) Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
o) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständig abgegebene Angebotsunterlagen auszuschließen und nicht nachzufordern.
p) Nebenangebote sind nicht zugelassen. Prämissen zum Preisblatt oder sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
q) Der Auftraggeber behält sich vor, Aufklärungsgespräche durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.