Rahmenvereinbarung über die Durchführung von forstlichen Tätigkeiten im Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/03/002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von forstlichen Tätigkeiten im Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Tätigkeiten in vier Reviergruppen des Regionalforstamtes Rureifel-Jülicher Börde.
Forstliche Tätigkeiten in der Reviergruppe 1
FBB Rott 52393 Hürtgenwald, FBB Hürtgen 52393 Hürtgenwald-Hürtgen
Um den vielfältigen Aufgaben und betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden benötigt das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde als Auftraggeber ein vielfältiges Angebot an forstlichen Dienstleistungen von Auftragnehmern. Die verschiedenen Leistungen sind in mehrere sachliche Cluster aufgeteilt und können (revierübergreifend) in vier räumlichen Reviergruppen (Losen) beboten und abgerufen werden.
Abgeschlossen wird daher eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 15.04.2023 bis zum 14.04.2024 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung
verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 1 (Reviergruppe FBB Rott, FBB Hürtgen). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen
Forstliche Tätigkeiten in der Reviergruppe 2
FBB Rott 52393 Hürtgenwald, FBB Zweifall 52224 Stolberg, FBB Vicht 52224 Stolberg-Vicht
Um den vielfältigen Aufgaben und betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden benötigt das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde als Auftraggeber ein vielfältiges Angebot an forstlichen Dienstleistungen von Auftragnehmern. Die verschiedenen Leistungen sind in mehrere sachliche Cluster aufgeteilt und können (revierübergreifend) in vier räumlichen Reviergruppen (Losen) beboten und abgerufen werden.
Abgeschlossen wird daher eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 15.04.2023 bis zum 14.04.2024 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung
verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 2 (Reviergruppe FBB Rott, FBB Zweifall, FBB Vicht). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen
Forstliche Tätigkeiten in der Reviergruppe 3
FBB Hürtgen 52393 Hürtgenwald-Hürtgen, FBB Großhau 52393 Hürtgenwald - Großhau, FBB Gürzenich 52355 Düren-Derichsweiler
Um den vielfältigen Aufgaben und betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden benötigt das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde als Auftraggeber ein vielfältiges Angebot an forstlichen Dienstleistungen von Auftragnehmern. Die verschiedenen Leistungen sind in mehrere sachliche Cluster aufgeteilt und können (revierübergreifend) in vier räumlichen Reviergruppen (Losen) beboten und abgerufen werden.
Abgeschlossen wird daher eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 15.04.2023 bis zum 14.04.2024 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung
verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 3 (Reviergruppe FBB Hürtgen, FBB Großhau, FBB Gürzenich). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen
Forstliche Tätigkeiten in der Reviergruppe 4
FBB Selfkant 52511 Geilenkirchen - Gillrath, FBB Jülich 50169 Kerpen
Um den vielfältigen Aufgaben und betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden benötigt das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde als Auftraggeber ein vielfältiges Angebot an forstlichen Dienstleistungen von Auftragnehmern. Die verschiedenen Leistungen sind in mehrere sachliche Cluster aufgeteilt und können (revierübergreifend) in vier räumlichen Reviergruppen (Losen) beboten und abgerufen werden.
Abgeschlossen wird daher eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 15.04.2023 bis zum 14.04.2024 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung
verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigt.
Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 4 (Reviergruppe FBB Selfkant, FBB Jülich). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.:
- Einhaltung der AGB-Forst entsprechend der Bewerbererklärung
- Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen.
Mit Angebotsabgabe haben die Bieter Ihrem Angebot eine Eigenerklärung (Bewerbererklärung) beizufügen, in der sie ihre Eignung entsprechend der AGB Forst NRW erklären.
Einzureichende Unterlagen:
- 324_EU_Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- 521_EU_Eigenerklaerung_Auschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- 522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- Eigenerklärung-VO-2022-833 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vordruck
- Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Excel-Vordruck (zugleich Leistungsverzeichnis)
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 15.04.2023 bis zum 14.04.2024 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren. Eine Laufzeit von vier Jahren wird daher nicht überschritten.
elektronisch
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom voraussichtlich 15.04.2023 bis zum 14.04.2024 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Laufzeit von 4 Jahren. Der voraussichtliche Zeitpunkt einer weiteren Bekanntmachung wird dann ggf. Anfang des Jahres 2024, 2025, 2026 oder 2027 (je nach Nutzung der Verlängerungsoption) sein.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per Email sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per Email und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Bitte beachten Sie weiter, dass die Kommunikation im laufenden Vergabeverfahren nur mit der Vergabestelle, nur schriftlich und auch nur über den Bereich "Kommunikation" im VMP NRW erfolgen darf. Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potenziellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YW2V2ARLL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de