Lieferung und Integration von Hochleistungsscannern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emmendingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abrechnungszentrum-emmendingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Integration von Hochleistungsscannern
Modernisierung der Scaninfrastruktur durch Highspeed- bzw. Highvolume-Scanner. Der Auftrag umfasst weiter die Installation und Inbtriebnahme der Scanner, die Wartung, die Dokumentation, die Schulung und den Abbau und die Entsorgung bzw. Inzahlungsnahme der Altgeräte.
Modernisierung der Scaninfrastruktur durch Beschaffung von Highspeed- bzw. Highvolume-Scannern mit einer Verarbeitungsgeschwindigkeit von mehr als 350 Blatt pro Minute je Scanner bei mindesten 300 dpi. Die Scanner zeichnen sich durch einen automatischen Blatteinzug von mindestens 1000 Blatt aus, mit dem die Verarbeitung heterogenen Belegguts ohne Vorsortierung nach Größen möglich ist. Ausgabeformate sind mindestens Bitonalbild mit Blindfarben-Entfernung als Format TIFF G4, JPEG, PDF/A und PNG. Der Auftrag umfasst weiter die Installation und Inbetriebnahme der Scanner, die Wartung, die Dokumentation, die Schulung und den Abbau und die Entsorgung bzw. Inzahlungnahme der Altgeräte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung der Scansysteme
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft wird die Abgabe einer Eigenerklärung nach §§ 123 und 124 GWB verlangt. Vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft wird weiterhin die Abgabe einer Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (siehe Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576) verlangt. Entsprechende Formulare sind den Unterlagen zum Teilnahmverfahren beigefügt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Auf die Bestimmungen des § 160 Abs. 3 GWB wird ingesamt verwiesen. Insbesondere wird darüber belehrt, dass ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.