Beschaffung von zwei Wechselladerfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: V23/37/066
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Wechselladerfahrzeugen
Ersatzbeschaffung von zwei Wechselladerfahrzeugen mit Fahrschulausstattung
Ersatzbeschaffung von zwei Wechselladerfahrzeugen mit Fahrschulausstattung
Lieferung unverzüglich nach Auftragserteilung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre,
nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
- Eigenerklärung / Nachweis über Jahresabschluss oder G+V-Rechnung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer einen Mindestjahresumsatz der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe vom mind. 800.000,00 € nachweisen
- Mindestens 10 vergleichbare Referenzen (Nachweis über eine jährliche Mindestauslieferung / Produktion von 10 Feuerwehrfahrzeugen (Typ WLF) bzw. Referenznachweise über vergleichbare Lieferumfänge / Projekte in Deutschland in den letzten 3 Jahren); durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz, Erklärung gem. § 22 LkSG - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
- Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister
- Nachweis über Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe dem Auftragsvolumen entsprechend. Mindestens jedoch 1.000.000,00 €.
- Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem im Unternehmen gemäß ISO 9001.
- Nachweis über Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen gemäß ISO 45.001 oder eine entsprechende Eigenerklärung.
- Eigenerklärung / Nachweis über die technische Ausstattung der Fertigungsstätte wie z.B. maschinelle Ausstattung der Fertigungsstätten, Geräte etc., insbesondere über die Materialbearbeitung von Holz, Kunststoff und div. Metallblechen mittels CNC – Bearbeitung.
- Nachweis über Umweltmanagementmaßnahmen im Unternehmen gemäß ISO 14.001 oder eine entsprechende Eigenerklärung.
- Eigenerklärung / Angaben zur personellen Situation der letzten 3 Jahre bzgl. beschäftigte Arbeitskräfte Vollzeit, beschäftigte Arbeitskräfte Teilzeit, Verzicht der Arbeitskräfte auf Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Lohnersatzleistungen.
- Eigenerklärung / Angabe über die Qualifikationen des technischen Personals im Unternehmen.
- Eigenerklärung / Nachweis des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine Selbstreinigungsmaßnahmen (gem. § 125) vorliegen, bzw. gem. § 123 GWB zum Zeitpunkt der Angebots-abgabe kein Ausschlussgrund vorliegt.
Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.