MobileIron
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bghw.de
Abschnitt II: Gegenstand
MobileIron
Bereitstellung von 1000 „Ivanti Endpoint Manager Mobile Platinum Bundle per Device Perpe-tual License“ Kauflizenzen inkl. Standard Supportdienstleistung (Maintenance Support with Assurance) über vier Jahre.
Bereitstellung von 1000 „Ivanti Endpoint Manager Mobile Platinum Bundle per Device Perpetual License“ Kauflizenzen inkl. Standard Supportdienstleistung (Maintenance Support with Assurance) über vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegt
- Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten drei Jahre; Mindestanforderung
- Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, der letzten drei Geschäftsjahre
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (spätestens vor einer evtl. Zuschlagserteilung vorzulegen); Mindestversicherungssumme je Schadensfalls 500.000 € (Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
- Eigenerklärung zu umfangreichen Erfahrungen in ähnlichen Projekten (Nachweis mind. 3 Referenzen, die zufriedenstellend durchgeführt wurden)
- Eigenerklärung, dass ausreichend Ressourcen, um Leistungen über den angegebenen Zeitraum von 4 Jahren zu gewährleisten
- Eigenerklärung, keine zwingenden bzw. fakulativen Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen
- Angaben zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 19 Abs. 4 MiLoG durch die Auftraggeberin
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller/ die Antragstellerin den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.