ELT-Leistungen für den Neubau F - Neubau, Umbau und Sanierung Realschule Heinrich-Pattberg Referenznummer der Bekanntmachung: 1079-2021-7
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wohnungsbau-stadt-moers.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ELT-Leistungen für den Neubau F - Neubau, Umbau und Sanierung Realschule Heinrich-Pattberg
VOB/A EU-Ausschreibung "ELT-Leistungen für den Neubau F" - Neubau, Umbau und Sanierung Realschule Heinrich-Pattberg
Realschule-Heinrich-Pattberg Uerdinger Str. 74 47441 Moers
Die Realschule-Heinrich-Pattberg in Moers ist als 3,5-zügige gebundene Ganztagsschule die einzige Realschule in Moers. Auf dem Schulgelände befinden sich sieben einzelne Gebäude unterschiedlichen Baujahrs. Die beiden ältesten Gebäude wurden im frühen zwanzigsten Jahrhundert für die ehemalige Bergschule als Backsteingebäude mit Satteldach errichtet. Dieser "Altbau" hat drei Geschosse und ist komplett unterkellert, er beinhaltet Unterrichtsräume, die Verwaltung, diverse Lager- und Technikräume. In den frühen 1990er Jahren wurden zwei neue Unterrichtsgebäude (Gebäude I+II) ergänzt (1 Klassentrakt, 1 naturwissenschaftlicher Trakt), die durch einen T- förmigen Verbindungsgang auf der Ebene des 1. Obergeschosses an den "Altbau" angebunden sind. Ferner befindet sich eine neue Mehrfach- Sporthalle mit Forum, eine offene Pausenhalle (ehemaliger Fahrradabstellplatz) und ein 2-geschossiger Pavillon mit zusätzlichen Unterrichtsräumen auf dem Gelände. Die große Mehrfach-Sporthalle wurde im Jahr 2003 neu errichtet und soll nicht verändert werden. Der Klassenpavillon und die Pausenhalle sollen im Zuge der Gesamtmaßnahme zurückgebaut werden.
Es ist beabsichtigt auf Grundlage einer Bedarfsanalyse mit Raumkonzept den Neubau einer Mensa mit Forum und Verwaltung sowie die Sanierung und Umbau der vorhandenen Schulgebäude. Während des gesamten Projekts soll der Schulbetrieb aufrechterhalten werden.
Gegenstand der gegenständlichen Ausschreibung sind die ELT-Leistungen für den Neubau F.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder Auszugs aus dem Berufsregister
(2) Eigenerklärung u.a. hinsichtlich Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AEentG und § 21 SchwarzArbG
(3) Eigenerklärung Russlandsanktionen
(1) Gesamtumsatz des verantwortlichen Unternehmens von mindestens EUR 1 Mio. p.a. (in EUR, netto) im Durchschnitt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mindestanforderung),
(2) Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Bauunternehmen über mind. EUR 3,0 Mio. für Personen- und Sachschäden und mind. EUR 3,0 Mio. für Vermögensschäden oder Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfalle der für den Leistungserbringer erforderliche Versicherungsschutz gewährt wird (Mindestanforderung),
Achtung: Bei den geforderten Nachweisen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung. Bieter oder Bietergemeinschaften, die diese Anforderung nicht vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Mindestanforderung sind bei den vorgenannten Eignungskriterien angegeben und in der Angebotsaufforderung erläutert.
Das verantwortliche Unternehmen weist seine Fachkunde über mindestens zwei vergleichbare Referenzen nach. Vergleichbare Referenzen sind
- ELT-Leistungen mit einem Auftragsvolumen von EUR 500.000 (netto) und
- Abnahme der ELT-Leistungen im Zeitraum vom 01.03.2018 bis Einreichung Angebot.
Es müssen sämtliche Anforderungen im Rahmen derselben Referenzen erfüllt werden (Mindestanforderung).
Achtung: Bei der Erbringung der Referenzen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in der jeweils geforderten Anzahl von zwei und mit den vorstehenden Inhalten handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung. Bieter oder Bietergemeinschaften, die diese Referenzen nicht, nicht in der geforderten Mindestzahl oder nicht mit dem geforderten Inhalt erbringen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Mindestanforderung sind bei den vorgenannten Eignungskriterien angegeben und in der Angebotsaufforderung erläutert.
Abschnitt IV: Verfahren
e-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (https://www.dtvp.de)
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login auf der Vergabeplattform, die elektronischen Angebote unter Wahrung des 4-Augen-Prinzips öffnen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Einzelheiten und weitere Informationen sind in der Angebotsaufforderung und Anlage zur Angebotsaufforderung zusammengefasst, die über den Link in dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden kann.
2. Eventuelle Bieterfragen sind zur Gewährleistung einer rechtzeitigen Bearbeitung und Beantwortung bis zum 6. März 2023, 23.59 Uhr über die Vergabeplattform einzureichen. Für danach eingehende Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung und Bearbeitung nicht gewährleistet werden.
3. Für den Download der Vergabeunterlagen ist eine Registrierung nicht erforderlich. Eine Registrierung als
Bewerber wird jedoch empfohlen, um eine Kommunikation über die Vergabeplattform zu ermöglichen. Ohne Registrierung obliegt es dem jeweiligen Bewerber, sich regelmäßig über die Kommunikation im Verfahren und evtl. Änderungen inhaltlicher oder verfahrensmäßiger Art zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUM6LB6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen) gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Im Übrigen wird auf die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Danach endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.