Sanierung und Erweiterung Gymnasium Kamen, Fachplanung Tragwerksplanung und Bauphysik Referenznummer der Bekanntmachung: 22-076EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Gymnasium Kamen, Fachplanung Tragwerksplanung und Bauphysik
Der Gebäudekomplex des Städtischen Gymnasiums Kamen besteht aus insgesamt 5 einzelnen zwei- bis dreigeschossigen Bauteilen (Bauteile A bis E) sowie einer Einfachturnhalle mit einer Gymnastikhalle. Die Gebäude sind in unterschiedlichen Bauabschnitten Ende der 60er und Anfang der 90er Jahre errichtet bzw. umgebaut worden. Es handelt sich um eine Beton-Skelett-Bauweise mit einer Waschbeton-Vorhangfassade.
Der gesamte Gebäudekomplex soll in den kommenden Jahren abschnittsweise saniert bzw. modernisiert werden. Der Bauteil A (Konzertaula) sowie die Turnhallen werden dabei zunächst ausgeklammert bzw. zurückgestellt und sind deshalb nicht Gegenstand der zu vergebenden Fachplanungsleistungen. Gleiches gilt für die Bauteile D und E, bei denen Bauwerksuntersuchungen gezeigt haben, dass die Standsicherheit der vorhandenen Waschbetonfassade nach einer Sanierung und turnusmäßigen Inspektionen für weitere 20 bis 25 Jahre gewährleistet ist.
Im Zuge der bisherigen Planungen zu den bereits beauftragten Leistungsbildern der Objektplanung und der TGA-Fachplanung ist vorgesehen, in einem ersten Bauabschnitt bis 2025 zunächst einen Neubautrakt als Ringschluss zu errichten, bevor im Anschluss hieran die Bauteile B und C saniert werden. Da sich aus den Voruntersuchungen ergeben hat, dass die Befestigung der Fassadenelemente nicht mehr standsicher ist, muss gemeinsam mit den Architekten ein funktionierendes Fassadensystem als Vorschale zu der bestehenden Außenwand gefunden werden. Es ist außerdem vorgesehen, das Gebäude mit einer Lüftungsanlage auszustatten. Die bisherigen Planungsüberlegungen sehen eine Aufstellung des Lüftungsgerätes auf dem Dach vor. Da dieses für diese Lasten nicht ausgelegt ist, müssen die Lasten durch eine Unterkonstruktion auf die tragenden Bauteile verteilt werden.
Gegenstand des Verfahrens ist die losweise Vergabe der Ingenieurleistungen zu den Leistungsbildern Tragwerksplanung (Los 1) und Bauphysik (Los 2) für dieses Vorhaben.
Tragwerksplanung
Gymnasium Kamen Hammer Straße 19 59174 Kamen
Gegenstand des Auftrags sind die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Tragwerksplanung für das in Abschnitt II.1.4 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterte Bauvorhaben "Sanierung und Erweiterung Gymnasium Kamen".
Der Auftrag umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 dieses Leistungsbilds, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber als zusammenhängende zweite Beauftragungsstufe zu einem späteren Zeitpunkt stufenweise weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Bauphysik
Gymnasium Kamen Hammer Straße 19 59174 Kamen
Gegenstand des Auftrags sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Bauphysik für das in Abschnitt II.1.4 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterte Bauvorhaben "Sanierung und Erweiterung Gymnasium Kamen". Umfasst sind die Anwendungsbereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik.
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 7dieses Leistungsbilds, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber als zusammenhängende zweite Beauftragungsstufe zu einem späteren Zeitpunkt stufenweise weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauphysik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYAD0RP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.