Temporäre Errichtung eines NW-Raumes in Containerbauweise für 5 Jahre Goetheschule Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2022_0333_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Temporäre Errichtung eines NW-Raumes in Containerbauweise für 5 Jahre Goetheschule
Goetheschule
Temporäre Errichtung eines NW-Raumes in Containerbauweise für 5 Jahre
Lieferung, Montage, Vorhaltung, Demontage und Abtransport Containeranlage
Goethe-Schule
Goetheplatz 1
44791 Bochum
Ersatzklassenraum für naturwissenschaftlichen Unterricht, Containerbauweise, 6 Module 3,00 x 7,00m,
Vorhaltung 5 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Aufstellung der Containeranlage als provisorischen naturwissenschaftlichen Unterrichtungsraum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lippstadt
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59557
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).