Supervisionsangebote für Mitarbeitende des BAMF Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.13 - 0616/21/VV : 1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 025-071323)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]413
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Supervisionsangebote für Mitarbeitende des BAMF
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung von Supervisionen für Mitarbeitende des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Profile der Supervisoren/-innenStellen Sie die methodisch/didaktischen, theoretischen und insbesondere auch praktischen/praxisbezogenen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Durchführung von Supervisionen (fachliche Qualifikation) in Form einer von Ihnen selbst zu erstellenden Kurzvita für das Los 1 von mindestens fünf, für die Lose 2 bis 4 von mindestens drei und für das Los 5 von mindestens einem mit der Auftragsabwicklung von Ihnen vorgesehenen Supervisoren/-innen dar. Eine Doppelnennung der Supervisoren/-innen für verschiedene Lose ist nicht möglich. In der Kurzvita sind folgende Angaben über die Qualifikationen und Kenntnisse der Supervisoren/-innen zu machen sowie folgende Nachweise vorzulegen:• Nachweis über mehrjährige Lehrerfahrung in der Erwachsenenbildung (mind. 3 Jahre) • Beherrschung der deutschen Sprache (fließend). Für Supervisoren/-innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist mindestens die Sprachniveaustufe C 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachzuweisen. • Zertifizierung als Supervisorin/Supervisor der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching (DGSv), Supervisorin/Supervisor des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) oder vergleichbar. Der Gleichwertigkeitsnachweis ist vom Bieter zu führen. Bitte beachten Sie, dass der Bieter, der sich auf einen vergleichbaren Standard berufen möchte, die Vergabestelle in die Lage versetzen muss, die Gleichwertigkeitsprüfung durchführen zu können. Bitte legen Sie für jede/n Supervisorin/Supervisor eine Kopie der jeweiligen Zertifizierung vor.
Profile der Supervisoren/-innen Stellen Sie die methodisch/didaktischen, theoretischen und insbesondere auch praktischen/praxisbezogenen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Durchführung von Supervisionen (fachliche Qualifikation) in Form einer von Ihnen selbst zu erstellenden Kurzvita für das Los 1 von mindestens fünf, für die Lose 2 bis 4 von mindestens drei und für das Los 5 von mindestens einem mit der Auftragsabwicklung von Ihnen vorgesehenen Supervisoren/-innen dar. Eine Doppelnennung der Supervisoren/-innen für verschiedene Lose ist nicht möglich. In der Kurzvita sind folgende Angaben über die Qualifikationen und Kenntnisse der Supervisoren/-innen zu machen sowie folgende Nachweise vorzulegen:• Nachweis über mehrjährige Lehrerfahrung in der Erwachsenenbildung im Kontext beruflicher Supervision (mind. 3 Jahre) • Beherrschung der deutschen Sprache (fließend). Für Supervisoren/-innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist mindestens die Sprachniveaustufe C 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachzuweisen • Zertifizierung als Supervisorin/Supervisor der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching (DGSv), Supervisorin/Supervisor des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) oder vergleichbar. Der Gleichwertigkeitsnachweis ist vom Bieter zu führen. Bitte beachten Sie, dass der Bieter, der sich auf einen vergleichbaren Standard berufen möchte, die Vergabestelle in die Lage versetzen muss, die Gleichwertigkeitsprüfung durchführen zu können. Bitte legen Sie für jede/n Supervisorin/Supervisor eine Kopie der jeweiligen Zertifizierung vor.