Sicherheitsdienst in einer Obdachlosenunterkunft Referenznummer der Bekanntmachung: ME-2023-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst in einer Obdachlosenunterkunft
Sicherheitsdienstleistungen in der Obdachlosenunterkunft Seibelstraße vom 02.05.2023 bis 01.05.2025 mit der Option der einmaligen Verlängerung der Vertragszeit um ein Jahr
Unterkunft Seibelstraße 11-13
40822 Mettmann
Sichheitsdienstleistung in einer Obdachloseneinrichtung im Umfang von 13.394 Stunden in der Zeit vom 02.05.2023 bis 01.05.2025 und 6.697 Stunden für das optionale Verlängerungsjahr
Es besteht die Option der einmaligen Vertragsverlängerung um ein Jahr.
Option auf eine einmalige Vertragsverlängerung um ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
• Angaben über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre,
• Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung / Bewachungshaftpflicht durch Vorlage eine Bescheinigung des Versicherers für den aktuellen Zeitraum;
• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen vergaberechtlicher Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB gemäß Formular ZV2 der Vergabeunterlagen
Der Gesamtumsatz der letzten drei Geschätsjahre muss mindestens 400.000 Euro betragen.
• Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO;
• Angabe von mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Aufträge aus dem Bereich Sicherheitsdienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren mit Angabe des Rechnungswertes der Leistungszeit sowie der öffentlichen- bzw. privaten Auftraggeber;
• Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem (DIN ENISO 9001:2008 oder vergleichbar).
Dem Angebot sind für alle für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen folgende Nachweise zur Beurteilung der Eignung beizufügen:
• Kopie eines IHK Nachweises über die erfolgreiche Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) für jede eingesetzte Person
• Grundkenntnisse Erste-Hilfe, nachgewiesen durch ein entsprechendes Kurszertifikat "Ersthelferausbildung"
• erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge (nicht älter als 3 Monate alt; Aufforderung zur Beantragung mit Bezug auf § 30a BZRG: "06_Formular Aufforderung § 30a BZRG-erweitertes FZ") oder der Nachweis der Beantragung
• ständiger Wohnsitz in den Staaten der EU bzw. EFTA, nachgewiesen durch entsprechende offizielle Dokumente (z.B. durch die Kopie des Personalausweises, eines gültigen Reisepasses, einer Meldebescheinigung eines Einwohnermeldeamtes)
• Wächtermeldung nach § 34a Gewerbeordnung
• Eigenerklärung der Mitarbeiter*innen, dass aktuell kein Verfahren wegen Körperverletzung, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs, Sexual- und Staatsschutzdelikten anhängig ist.
Mit der Angebotsabgabe ist eine Bietererklärung zum 5. EU-Sanktionspaket vorzulegen und im Rahmen der Auftragsausführung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die im Folgenden aufgeführten Unterlagen sind dem Angebot beizufügen, damit die Bewertung nach der beigefügten Wertungsmatrix vorgenommen werden kann.
• Einarbeitungsplan Objektübergabe Anfangsphase
• Vorstellung Objektleitung mittels Kurzvita
• Darstellung der Einbeziehung des Auftraggebers
• Konzept zur Kundenberichterstattung
• Konzept Ausfallmanagement
• Konzept Weiterbildung
• Für das zum Einsatz vorgesehene Personal: Ausbildung als Brandschutzhelfer, nachgewiesen durch entsprechende Ausbildungs- und Kurszertifikate
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.