2022-0558 Verkehrsuntersuchung Duisburg-Marxloh Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0558
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0558 Verkehrsuntersuchung Duisburg-Marxloh
Erstellung einer Verkehrsuntersuchung im Stadtteil Marxloh
47166 Duisburg
Die Stadt Duisburg wurde für das "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung" vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) ausgewählt.
Teil dieses Modellvorhabens ist u. a. die Betrachtung des Mobilitätsverhaltens und die daraus abgeleiteten verkehrlichen Maßnahmen. Die Neuordnung der Verkehrsströme, in dem Kerngebiet der Weseler Straße / Pollmannkreuz zwi-schen Willy-Brandt-Ring / Stockholmer Straße und Wolfbahntrasse, mit gleichzeitiger klimawirksa-mer Reduktion des Verkehrsaufkommens des motorisierten Individualverkehrs bei gleichzeitiger Optimierung für den Rad- und Fußverkehr sowie den ÖPNV stellen ein wesentliches Ziel der einzel-nen Maßnahmen dar.
Der Auftrag einer Verkehrsuntersuchung umfasst die Berechnung bzw. Modellierung und Verteilung der Verkehre innerhalb des Quartiers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe TSC Beratende Ingenieure für Verkehrswesen GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mvup.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYW27NZS22
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.