Garderobenschränke-Trennwände-Umkleiden/ Neubau Kombibad Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: VE 385.01 / WKB
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-wesel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.constrata.de
Abschnitt II: Gegenstand
Garderobenschränke-Trennwände-Umkleiden/ Neubau Kombibad Wesel
Der BH, die Städtische Bäder Wesel GmbH, beabsichtig auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten. Hierzu werden sowohl Trennwände in den WC´s als auch Trennwände für Einzelumkleiden und Gemeinschaftsumkleiden benötigt. Des Weiteren müssen Umkleideschränke (Alukorpus + HPL-Vollkernplatten 13mm als Schranktüren) sowohl im EG für die regulären Badegäste als auch im OG für die Saunagäste errichtet werden. Bauseits wird dann ein entsprechendes elektronisches Schließsystem in die Umkleideschränke installiert. Des Weiteren gibt es noch vereinzeltes Mobiliar wie Regale und Waschtische die aus HPL-Vollkernmaterial zu errichten sind
Neubau Kombibad Wesel Rheinpromenade 1 46487 Wesel
Ca. 170 lfdm Trennwandanlagen aufgeteilt in diversen unterschiedlichen Einzellängen als Trennwände und Einzelumkleiden; ca. 69 Türen innerhalb der Trennwandanlagen; ca. 190 lfdm Sitzbänke aufgeteilt in unterschiedlichen Einzellängen; ca. 267 Doppelschränke 30cm Breite (2 Fächer übereinander); ca. 362 Vollschränke 30cm Breite
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Sofern es sich bei dem Bieter um eine juristischen Person, eine oHG oder KG handelt, ist außerdem ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (5 Mio. EUR) für Personen- und Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen,
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:
- durchschnittliche Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),
- Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Eigenerklärung).
Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Erklärung über die Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorzulegen (VHB-Formular 234).
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626L8M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.