IT-Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen im CAFM-Umfeld (Byron) Referenznummer der Bekanntmachung: 545-003976-00-101-79520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen im CAFM-Umfeld (Byron)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Beratung- und Unterstützung der NRW.BANK im Hinblick auf die Software-Lösung Byron/BIS.
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Düsseldorf, ist die Auftragnehmerin dort zur Leistungserbringung verpflichtet. Die Auftragnehmerin wird darauf hingewiesen, dass die Anwesenheit in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Düsseldorf voraussichtlich erforderlich werden wird.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Beratung- und Unterstützung der NRW.BANK im Hinblick auf die Software-Lösung Byron/BIS.
Der Begriff "Byron/BIS" im Sinne dieser Rahmenvereinbarung bezieht sich auf das CAFM-System Byron/BIS (Building Information System) der Firma Byron Informatik AG, welches seit 2016 bei der NRW.BANK zum Einsatz kommt.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen und hat eine Laufzeit von bis zu vier Jahren. Sie beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Abruf.
Die Auftragnehmerin muss die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge unter Berücksichtigung der im Personaleinsatzkonzept (= Vordruck 08) zugesicherten (Mindest-) Qualität hinsichtlich Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Mitarbeitenden erbringen. Die Auftragnehmerin ist nicht auf die im Personaleinsatzkonzept benannten Mitarbeitenden festgelegt, darf diese aber nur durch Personen mit mindestens vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung austauschen.
Die konkrete Vergabe der Einzelaufträge erfolgt während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung im Zuge der Abgabe eines Angebotes zum Einzelauftrag. In dem Angebot muss die Auftragnehmerin den Mitarbeitenden benennen (mit Vorlage eines CV und persönlicher Referenzen), der den Einzelauftrag für die Auftragnehmerin bearbeiten wird. Dieser Mitarbeitende darf nur aus wichtigem Grund und nur mit vorheriger Zustimmung der NRW.BANK durch Personen mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung ausgetauscht werden.
Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Düsseldorf, ist die Auftragnehmerin dort zur Leistungserbringung verpflichtet. Die Auftragnehmerin wird darauf hingewiesen, dass die Anwesenheit in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Düsseldorf voraussichtlich erforderlich werden wird.
Für die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 400 Personentagen (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten). Diese Höchstabnahmegrenze entspricht der geschätzten Abnahmemenge.
Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
1. Diese Rahmenvereinbarung beginnt mit Erteilung des Zuschlages. Sie hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre ab Zuschlagserteilung (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die in § 2 Absatz 5 vorgesehenen verbindlichen Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. § 625 BGB findet keine Anwendung.
2. Die ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung durch die Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und weitergehende Rechte der Parteien bleiben unberührt.
Ziff. 21 der Bewerbungsbedingungen (Zuschlagskriterien)
a) Die NRW.BANK hat folgende Zuschlagskriterien festgelegt (Angabe mit Gewichtung):
Zuschlagskriterium 1: Preis 30 % (= 30 Punkte)
Zuschlagskriterium 2: Personaleinsatzkonzept 70 % (= 70 Punkte)
b) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07 (= Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Die abgefragten Tagessätze basieren auf einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger als 8 Stunden an einem Tag geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet. Alle abgefragten Werte und Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt im Übrigen nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen. Alle Preise sind wie abgefragt in Euro anzugeben. Der Vordruck errechnet auf der Grundlage der einzutragenden Netto-Einzelpreise einen Netto-Gesamtpreis (bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit). Bieterseits ist an der dafür vorgesehenen Stelle der geltende Mehrwertsteuersatz hinzuzufügen. Angebotsvergleichspreis ist der errechnete Brutto-Gesamtpreis. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält für dieses Unterkriterium die volle angegebene Punktzahl. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: Maximalpunktzahl multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
c) Das Zuschlagskriterium 2: Personaleinsatzkonzept ist ein qualitatives Zuschlagskriterium. Für die zur Bewertung erforderlichen Angaben ist ausschließlich der Vordruck 08 (= Personaleinsatzkonzept) zu verwenden. Mit dem Vordruck sind tabellarische Lebensläufe der zum Einsatz kommenden Mitarbeitenden (Berater) vorzulegen, die Auskunft über Vor- und Zunamen, Berufsqualifikation, Berufserfahrung und einschlägige persönliche Referenzen (mit Angabe des Projektinhalts und ausführlicher Erläuterung, Projektzeitraum) geben. Im Vordruck 08 müssen mindestens 1 und dürfen bis zu 3 Berater angegeben werden. Der Vordruck darf mit jedem Angebot nur 1x vorgelegt werden. Jeder im Vordruck angegebene CV wird anhand der folgenden Unterkriterien (Angabe mit Gewichtung, letztere bezogen auf die Summe von Preis und Qualität) bewertet. Wird mehr als ein Berater angeboten, wird das arithmetische Mittel aus den Einzelwertungen aller Berater zu jedem Unterkriterium gebildet und im Weiteren zugrunde gelegt.
(1.) Grundlegende Erfahrungen in Wartung, Betreuung und Weiterentwicklung von Byron/BIS-Modulen - Gewichtung: 17,5 % (= 17,5 Punkte)
(2.) Erfahrung im Byron/BIS-Modul FM (Flächenmanagement): 10,5 % (= 10,5 Punkte)
(3.) Erfahrung im Byron/BIS-SHD (Service Help Desk): 10,5 % (= 10,5 Punkte)
(4.) Erfahrung im Byron/BIS-Modul IH (Instandhaltungsmanagement): 10,5 % (= 10,5 Punkte)
(5.) Erfahrung im Byron/BIS-Modul RM (Reinigungsmanagement): 10,5 % (= 10,5 Punkte)
(6.) Erfahrung im Byron/BIS-Modul XDS (Schnittstellenverarbeitung): 10,5 % (= 10,5 Punkte)
d) Jedes qualitative Unter-Unterkriterium wird für jeden Berater anhand der Angaben im Vordruck 08 gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. Wird mehr als ein Berater angeboten, wird das arithmetische Mittel aus den Einzelwertungen aller Berater zu jedem Unterkriterium gebildet und im Weiteren zugrunde gelegt.
10,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
07,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
05,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
02,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
00,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Unter-Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK folgende Formel an: Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.
e) Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, erfolgen nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der Erlaubnis muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Bieter sowie Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Der Umsatz des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 200.000 EUR netto betragen haben. Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung sind Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Hinblick auf die Software-Lösung Byron/BIS.
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig.
Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzen, die jeweils die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllen:
- Beratung- und Unterstützung eines Auftraggebers im Hinblick auf die Software-Lösung Byron/BIS
- für einen Zeitraum von durchgängig mindestens sechs Monaten im angegebenen Referenzzeitraum.
Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung.
Ziff. 20 der Bewerbungsbedingungen (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen)
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.
b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.
Ziff. 22 der Bewerbungsbedingungen (Ausführungsbedingungen)
Es dürfen nur Berater zum Einsatz kommen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
(1.) Zertifizierung bzw. Autorisierung durch den Hersteller Byron Informatik AG zur Durchführung von Anpassungsleistungen
(2.) Fachkundige Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen - GER).
(3.) 3-jährige Byron-Erfahrung in den letzten 6 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit jedem Angebot zwingend einzureichende Unterlagen
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
7 Vordruck 07 Preisblatt
8 Vordruck 08 Personaleinsatzkonzept
11 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen)
12 Handelsregisterauszug
2. Ergänzend für eine Bietergemeinschaft einzureichen (für jedes Mitglied):
Nr. Unterlage
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft)
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -
6 Handelsregisterauszug
7 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich):
3. Ergänzend bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen (für jedes Unternehmen):
Nr. Unterlage
1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (nur 1x, mit Angebot)
2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (spätestens vor Zuschlag)
3 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich, spätestens vor Zuschlag)
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DKZB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.