Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Risikoeinschätzung nach RÜV 4.3 Referenznummer der Bekanntmachung: 370/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Risikoeinschätzung nach RÜV 4.3
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Villemombler Str. 76,
53123 Bonn
Angaben zur Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung
Seit seiner Gründung im Jahr 1949 ist das Ministerium auf dem Gelände der ehemaligen Gallwitzkaserne in Bonn Duisdorf untergebracht. Während der folgenden langjährigen Nutzung wurde die Liegenschaft weiterentwickelt und besteht heute aus 12 Verwaltungsgebäuden. Die Verwaltungsgebäude werden von verschiedenen Bundesverwaltungen genutzt.
Die Gebäude werden folgenden Baualtersgruppen zugeordnet:
1930-er Jahre
- Häuser A, B, D, E, F (ehemalige Kasernengebäude) - gebaut 1936-1938, umgebaut 1950, seitdem laufend instandgesetzt
1950-er bis 1960-er Jahre
- Garage V - gebaut ca.1950
- Haus N (Holztragwerk) - gebaut Anfang der 1950er Jahre, Teilabbruch 1981
- Haus O - Baujahr nicht bekannt, vor 1960 genutzt als Reithalle, ab 1960 Kantine
- Haus G - gebaut 1966
1970-er Jahre
- Haus H (Kasino) - gebaut 1970, komplette Sanierung der Gebäudehülle 2010/11
- Haus K (Hochhaus) - gebaut 1971/72, saniert 1999-2003
- Haus I (Fernmeldezentrale) - gebaut 1971/72
- Garage V - Großgaragen vermutlich 1971/72
1980-er Jahre
- Haus L, M - gebaut 1981-86
2000-er Jahre
- Haus P (Poströntgenstelle) - gebaut 2006
Die einzelnen Gebäude haben bis zu 6, das Hochhaus 14 oberirdische und bis zu 2 unterirdische Geschosse. Die Garagen haben je 1 Geschoss.
Der Gebäudebestand wurde regelmäßig instandgehalten und fortlaufend an geänderte Anforderungen angepasst. Nach zum Teil langjähriger Nutzungsdauer sollen die baualtersbedingten Risiken (Baustoffe, Witterungs- und Umwelteinflüsse, Einwirkungen auf das Tragwerk) ganzheitlich und unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben erneut bewertet werden.
Mit Blick auf die Standsicherheit sind für die Risikoeinschätzung Bauteile wie weitgespannte Konstruktionen, Flächentragwerke, Überkopfverglasungen, Vorhangfassaden und Holzkonstruktionen relevant.
- Auftraggeber/ Nutzer: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen/ Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Gebäudenutzung: Bürogebäude, Konferenzbereiche, Bibliothek, Kantine, Kindergarten, Garagen
- Art der Leistung: RÜV-Risikoeinschätzung (RÜV = Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes)
- BGF: 70.000 m²
- Projektdauer: ca. 10 Monate
- Gegenstand des Auftrages
- Leistungsbereich: Tragwerksplanung - Bauwerksüberwachung
- Leistungsbild:
- Risikoeinschätzung nach RÜV 4.3 - für alle baulichen Anlagen und Kunst
- Bestandsaufnahme - Erkundung zur Risikoeinschätzung
- Durchführung der Untersuchungen
- Gutachterliche Stellungnahme - Risikoeinschätzung mit Überwachungsempfehlung.
- Bauwerksbuch nach VDI 6200
- Beginn der Leistungserbringung: 8 Wochen nach Auftragsvergabe, voraussichtlich am 05.06.2023
- Vor dem Betreten der Liegenschaft ist eine BZR-Abfrage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz erforderlich.
Voraussetzung für die Erfüllung des Auftrags ist daher die Bereitschaft zu dieser Abfrage und der Erhalt der Zugangsberechtigung.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Der Vertrag ist erst in der 2. Stufe des Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmer gemäß § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
- Vor dem Betreten der Liegenschaft ist eine BZR-Abfrage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz erforderlich.
Voraussetzung für die Erfüllung des Auftrags ist daher die Bereitschaft zu dieser Abfrage und der Erhalt der Zugangsberechtigung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: (max. 4.000 Zeichen)
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu führen.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen - es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).
5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).
6. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
7. Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Beratender Ingenieur“ durch Kopie der Eintragungsurkunde in der Architektenkammer / Ingenieurkammer
8. Nachweis der besonderen Fachkunde nach VDI 6200
9. Hinweis: Bei erforderlicher Genehmigungsplanung ist ein Bauvorlageberechtigter gemäß BauO NRW erforderlich.
10. Auszug aus dem Bauwerksbuch zu Referenz 1
11. Auszug aus dem Gutachten zu einem typischen Schadensbild zu Referenz 2.
Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. - siehe III.1.1) Punkt 6 -
Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung und/oder Bauwerksüberwachung mindestens >= 300.000 € netto betragen.
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers während der letzten 3 Jahre, insbesondere Ausbildungen, Fachrichtungen und Bürozugehörigkeit der Mitarbeiter im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Mitarbeiterzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
- siehe III.1.1) Punkt 6 beachten -
2. Vorstellung von zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren realisierten Referenzprojekten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Es sind zwei mit der Aufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen (P1, P2) vom Bewerber vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden.
Die vorgestellten Referenzen müssen im Zeitraum ab 01.01.2016 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt worden sein (Übergabe der erarbeiteten Unterlagen an den Auftraggeber).
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Ort, Bauherr/Auftraggeber, Ansprechpartner/Tel.-Nr., Projektdauer, Gebäudenutzung, Systematik und Aufbau, Schadensfolgeklasse, Robustheitsklasse, Umfang der eigenen Leistung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Hinweis: Berufung auf Zertifizierung nach EN DIN ISO 9001 oder gleichgestellte Verfahren genügt nicht, Vorlage eines auftragsbezogenen Referenzschreibens, etc.
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 DIN A 4 Seiten je Referenzprojekt in digitaler Form einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Weiterhin ist zu Referenz 1 ein Auszug aus dem Bauwerksbuch einzureichen.
Zusätzlich ist zu Referenz 2 ein Auszug aus dem Gutachten zu einem typischen Schadensbild einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers während der letzten 3 Jahre, insbesondere Ausbildungen, Fachrichtungen und Bürozugehörigkeit der Mitarbeiter im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Mitarbeiterzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
- siehe III.1.1) Punkt 6 beachten -
2. Vorstellung von zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren realisierten Referenzprojekten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Es sind zwei mit der Aufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen (P1, P2) vom Bewerber vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden.
Die vorgestellten Referenzen müssen im Zeitraum ab 01.01.2016 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt worden sein (Übergabe der erarbeiteten Unterlagen an den Auftraggeber).
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Ort, Bauherr/Auftraggeber, Ansprechpartner/Tel.-Nr., Projektdauer, Gebäudenutzung, Systematik und Aufbau, Schadensfolgeklasse, Robustheitsklasse, Umfang der eigenen Leistung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Hinweis: Berufung auf Zertifizierung nach EN DIN ISO 9001 oder gleichgestellte Verfahren genügt nicht, Vorlage eines auftragsbezogenen Referenzschreibens, etc.
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 DIN A 4 Seiten je Referenzprojekt in digitaler Form einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Weiterhin ist zu Referenz 1 ein Auszug aus dem Bauwerksbuch einzureichen.
Zusätzlich ist zu Referenz 2 ein Auszug aus dem Gutachten zu einem typischen Schadensbild einzureichen.
Die Referenzprojekte (P1 und P2) müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmers sind nicht zugelassen.
3. Vorstellung des Projektteams - besonders fachkundige Person, Projektleiter, Projektmitarbeiter,
insbesondere Angaben zu:
Name, Ausbildung/Studienabschluss, Berufserfahrung, Nachweis besondere Fachkunde nach VDI 6200
Beruflicher Werdegang und Studiennachweise, sowie Fachkundenachweis der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter sind in digitaler Form vorzulegen.
4. Mit der Einreichung des Bewerbungsbogens erklärt der Bewerber/die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software vorhanden ist.
Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der Referenzprojekte (P1, P2) ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen.
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf folgender Seite veröffentlicht:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend)
Zu 1.
Die Anzahl der Beschäftigten (einschl. Büroinhaber/n) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 4
davon Anzahl der Beschäftigten mit besonderer Fachkunde entsprechend den Anforderungen nach VDI 6200, mit Nachweis der besonderen Fachkunde im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 1
davon Anzahl der Beschäftigten mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng.(oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung und/oder Bauwerksüberwachung im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 1
Zu 2.
Es sind zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vorzustellen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Alle Referenzen müssen im Zeitraum ab 01.01.2016 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt worden sein (Übergabe der erarbeiteten Unterlagen an den Auftraggeber).
Davon:
- mindestens eine Referenz (P1) mit Erstellung eines Bauwerksbuches nach VDI 6200
- mindestens eine Referenz (P2) mit Erstellung eines Gutachtens zu einem typischen Schadensbild mit Darstellungen zu Risikobewertung und Empfehlungen zu Überwachung, Risikominimierung, Maßnahmen, usw.
Zu 3.
Verantwortliche/-er für die Vertragsleistung mit Nachweis der besonderen Fachkunde nach VDI 6200
Projektleiter/in mit Studienabschluss Dipl.-Ing. / M.Sc. / M.Eng. der Fachrichtung Bauingenieurwesen (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung und/oder Bauwerksprüfung
Projektmitarbeiter/in mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung und/oder Bauwerksprüfung
Das Projektteam sollte sich aus mindestens 2 Personen zusammensetzen. Doppelbenennungen der Projektmitarbeiter sind möglich.
( siehe Hinweise III.1.1)
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (max. 1.000 Zeichen)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitarbeiter als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Bewerbungen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebotes ist nur nach vorheriger Registrierung auf der e-Vergabeplattform möglich.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben.
Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerber sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierter Nutzer der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist (spätestens bis zum 06.03.2023) zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerber versendet.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III.1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform des Bundes nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Hinweis 3 (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Artikel 13 DSGVO:
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundversorgung (DSGVO) sind dem den Vergabeunterlagen beiliegendem Informationsblatt zu entnehmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen (bitte anpassen!) (max. 4.000 Zeichen)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.