Beweissicherung Lange Straße 1. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0045
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beweissicherung Lange Straße 1. BA
Beweissicherungsverfahren für 21 Gebäude durchführen und begleitende Untersuchungen wenn erforderlich für das Projekt der Aufwertung der Fußgängerzone in Detmold
Lange Straße 32756 Detmold
Die Stadt Detmold beabsichtigt die Aufwertung und Umgestaltung der Fußgängerzone in Detmold, ausgehend von der Hornschen Straße bis zur Straße Rosental, in mehreren Bauabschnitten.
Neben der vollständigen Erneuerung und Umgestaltung der Oberflächen (Pflaster und Unterbau) sollen in allen drei Bauabschnitten auch die vorhandenen RW- und MW-Hauptkanäle einschließlich der Hausan-schlussleitungen in offener Bauweise erneuert werden. Zudem werden Versorgungsleitungen, insbesondere Gas, Wasser, Fernwärme und Stromleitungen erneuert.
Im Zuge der weiteren Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauausführung für den ersten Bauabschnitt, wird eine Beweissicherung der angrenzenden baulichen Anlagen erforderlich.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Öffentlich bestellter Sachverständiger für Beweissicherung (mit dem Angebot vorzulegen)
Folgende Nachweise zur Eignung sind von den Bietern mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
- EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (falls vorhanden)
- EU_Eignungsleihe Unterauftrag Sonstige Unterlage (falls vorhanden)
- EU_Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer Eignungsleiher (falls vorhanden)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich im Juni/Juli 2023 starten und bis Mitte 2024 andauern. Die Durchführung des Beweissicherungsverfahrens hat durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen für Beweissicherung zu erfolgen und ist bis zum 31.Mai 2023 abzuschließen.
ACHTUNG:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYW2PXJ4HF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.