Freiraumplanung Erlebensraum Lippeaue Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 5500/20

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Freiraumplanung Erlebensraum Lippeaue Hamm

Referenznummer der Bekanntmachung: 5500/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

59065 Hamm

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Seit 2017 bis voraussichtlich Herbst 2022 wird seitens der Stadtverwaltung Hamm gemeinsam mit dem Lippeverband das Projekt "Erlebensraum Lippeaue" umgesetzt. Das Projekt hat zum Ziel, die Lippe und ihre Aue im innenstadtnahen Bereich von Hamm auf einer Fläche von 195 Hektar ökologisch zu optimieren und damit attraktive Grünbereiche zu schaffen, die eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger erzeugen. Dabei sollen städtebauliche Entwicklungen gleichberechtigt neben den notwendigen Aufwertungen ökologisch wertgebender Elemente eingeleitet werden.

Zur Förderung der Biodiversität, zum Schutz, Erhalt und Förderung von Lebensräumen sowie zur Reaktivierung und Optimierung ökosystemarer Wirkfaktoren sollen insbesondere wasserbauliche Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören Erhalt und Neubau von Fließ- und Stillgewässern, Rückbau von Uferbefestigungen, morphologische Veränderungen am Fluss (Laufverlängerung, Neuprofilierung der Ufer- und Sohlstrukturen) und die Verlegung und der Rückbau von Deichen. Aber auch Maßnahmen der Landschaftspflege sollen die naturnahe Entwicklung der Aue stützen.

Gleichzeitig soll ein touristisches Angebot durch entsprechende Gastronomie und kleinere Veranstaltungen, Sportmöglichkeiten, die Anbindung an Fuß-, Rad- und Reitwegenetze entstehen. Eine schonende Nutzung und gesteuerte Naherholung soll eingerichtet werden und einen fließenden Übergang zwischen urban geprägtem Raum und naturnah entwickelter Auenlandschaft möglich machen. Es soll Raum für Erholung, dem Verweilen, als Treffpunkt, Liegefläche und sonstigen Freizeitaktivitäten, wie die oben genannten, gegeben sein.

Das Projektgebiet des "Erlebensraum Lippeaue" umfasst einen etwa 5 km langen Abschnitt der Lippe im Zentrum von Hamm sowie die angrenzenden Auenflächen auf 195 Hektar. Das Projektgebiet wurde in drei Teilabschnitte (TA) aufgeteilt: TA1 zwischen Fährstraße und Münsterstraße, TA2 zwischen Münsterstraße und Eisenbahnlinie sowie TA3 zwischen Eisenbahnlinie und Radbod- bzw. Römerstraße.

Der TA1 wurde wiederum in drei Unterteilabschnitte eingeteilt: TA1.1 Verlegung Hochwasserschutzanlage, TA1.2 Auenpark mit Lippestrand (inkl. Aufschüttung der Plateaufläche nördlich des Bestandsdeichs), TA1.3: Auenvernässung.

In der Projektgemeinschaft zwischen der Stadt Hamm und dem Lippeverband gibt es eine klare Aufteilung, welche Maßnahmen federführend durch welchen Partner umgesetzt werden. Diese Aufteilung ergibt sich aus der unterschiedlichen Förderung der Maßnahmen. Insgesamt erfolgt die Förderung auf Basis des Projektaufrufs "Grüne Infrastruktur" des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierin wurden zur Projektumsetzung 36,7 Mio. EUR durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Aussicht gestellt. Diese Maßnahmen werden durch den Lippeverband umgesetzt. Weitere 7,3 Mio. EUR sollen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen in das Projekt fließen. Diese Mittel werden von der Stadt Hamm zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen eingesetzt. Trotz der getrennten Förderstränge sind die Maßnahmen der EG-WRRL und von EFRE eng miteinander verzahnt und bedürfen einer stetigen Abstimmung. Insbesondere der zeitliche Ablauf der Bautätigkeiten und ein sich über das gesamte Projektgebiet erstreckendes Bodenmanagement müssen immer wieder aufeinander angepasst werden.

Im Rahmen des zu vergebenden Planungsauftrags sollen die folgenden Teilmaßnahmen geplant werden:

1. Auenpark (naturnahe Freizeitfläche im Überschwemmungsgebiet der Lippe zzgl. Plateaufläche, inkl. Wegeverbindungen in der Auenparkfläche;

2. Wegeverbindungen (Neuanlage von Wegen, Qualifizierung von vorhandenen Wegen, Anschlüsse an vorhandene Wegeverbindungen, Anlage von zwei Aussichtshütten, Ausstattung der Wege);

3. archäologischer Infopunkt (Nachempfindung einer historischen Motte (Burganlage mit Erdhügel).

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Objektplanungsleistungen für diese drei Teilmaßnahmen zu den Leistungsbildern Freianlagen (betrifft alle drei Teilmaßnahmen) und Verkehrsanlagen (betrifft nur die Teilmaßnahme "Auenpark"). Für die Teilmaßnahme "Auenpark" liegt bereits eine abgeschlossene Entwurfsplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 4 vergeben werden. Für die Teilmaßnahme "Wegebeziehungen" liegt die Vorplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 3 vergeben werden.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/10/2020
Ende: 30/06/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 232-571920

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: Nachtrag 1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
14/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 303 981.90 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDXUV

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder

- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.

Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

59065 Hamm

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Seit 2017 bis voraussichtlich März 2023 wird seitens der Stadtverwaltung Hamm gemeinsam mit dem Lippeverband das Projekt "Erlebensraum Lippeaue" umgesetzt. Das Projekt hat zum Ziel, die Lippe und ihre Aue im innenstadtnahen Bereich von Hamm auf einer Fläche von 195 Hektar ökologisch zu optimieren und damit attraktive Grünbereiche zu schaffen, die eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger erzeugen. Dabei sollen städtebauliche Entwicklungen gleichberechtigt neben den notwendigen Aufwertungen ökologisch wertgebender Elemente eingeleitet werden.

Zur Förderung der Biodiversität, zum Schutz, Erhalt und Förderung von Lebensräumen sowie zur Reaktivierung und Optimierung ökosystemarer Wirkfaktoren sollen insbesondere wasserbauliche Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören Erhalt und Neubau von Fließ- und Stillgewässern, Rückbau von Uferbefestigungen, morphologische Veränderungen am Fluss (Laufverlängerung, Neuprofilierung der Ufer- und Sohlstrukturen) und die Verlegung und der Rückbau von Deichen. Aber auch Maßnahmen der Landschaftspflege sollen die naturnahe Entwicklung der Aue stützen.

Gleichzeitig soll ein touristisches Angebot durch entsprechende Gastronomie und kleinere Veranstaltungen, Sportmöglichkeiten, die Anbindung an Fuß-, Rad- und Reitwegenetze entstehen. Eine schonende Nutzung und gesteuerte Naherholung soll eingerichtet werden und einen fließenden Übergang zwischen urban geprägtem Raum und naturnah entwickelter Auenlandschaft möglich machen. Es soll Raum für Erholung, dem Verweilen, als Treffpunkt, Liegefläche und sonstigen Freizeitaktivitäten, wie die oben genannten, gegeben sein.

Das Projektgebiet des "Erlebensraum Lippeaue" umfasst einen etwa 5 km langen Abschnitt der Lippe im Zentrum von Hamm sowie die angrenzenden Auenflächen auf 195 Hektar. Das Projektgebiet wurde in drei Teilabschnitte (TA) aufgeteilt: TA1 zwischen Fährstraße und Münsterstraße, TA2 zwischen Münsterstraße und Eisenbahnlinie sowie TA3 zwischen Eisenbahnlinie und Radbod- bzw. Römerstraße.

Der TA1 wurde wiederum in drei Unterteilabschnitte eingeteilt: TA1.1 Verlegung Hochwasserschutzanlage, TA1.2 Auenpark mit Lippestrand (inkl. Aufschüttung der Plateaufläche nördlich des Bestandsdeichs), TA1.3: Auenvernässung.

In der Projektgemeinschaft zwischen der Stadt Hamm und dem Lippeverband gibt es eine klare Aufteilung, welche Maßnahmen federführend durch welchen Partner umgesetzt werden. Diese Aufteilung ergibt sich aus der unterschiedlichen Förderung der Maßnahmen. Insgesamt erfolgt die Förderung auf Basis des Projektaufrufs "Grüne Infrastruktur" des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierin wurden zur Projektumsetzung 36,7 Mio. EUR durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Aussicht gestellt. Diese Maßnahmen werden durch den Lippeverband umgesetzt. Weitere 7,3 Mio. EUR sollen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen in das Projekt fließen. Diese Mittel werden von der Stadt Hamm zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen eingesetzt. Trotz der getrennten Förderstränge sind die Maßnahmen der EG-WRRL und von EFRE eng miteinander verzahnt und bedürfen einer stetigen Abstimmung. Insbesondere der zeitliche Ablauf der Bautätigkeiten und ein sich über das gesamte Projektgebiet erstreckendes Bodenmanagement müssen immer wieder aufeinander angepasst werden.

Im Rahmen des zu vergebenden Planungsauftrags sollen die folgenden Teilmaßnahmen geplant werden:

1. Auenpark (naturnahe Freizeitfläche im Überschwemmungsgebiet der Lippe zzgl. Plateaufläche, inkl. Wegeverbindungen in der Auenparkfläche;

2. Wegeverbindungen (Neuanlage von Wegen, Qualifizierung von vorhandenen Wegen, Anschlüsse an vorhandene Wegeverbindungen, Anlage von zwei Aussichtshütten, Ausstattung der Wege);

3. archäologischer Infopunkt (Nachempfindung einer historischen Motte (Burganlage mit Erdhügel).

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Objektplanungsleistungen für diese drei Teilmaßnahmen zu den Leistungsbildern Freianlagen (betrifft alle drei Teilmaßnahmen) und Verkehrsanlagen (betrifft nur die Teilmaßnahme "Auenpark"). Für die Teilmaßnahme "Auenpark" liegt bereits eine abgeschlossene Entwurfsplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 4 vergeben werden. Für die Teilmaßnahme "Wegebeziehungen" liegt die Vorplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 3 vergeben werden.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/10/2020
Ende: 31/03/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 330 675.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Zusätzliche Leistungen aufgrund von Umplanungen und Änderungswünschen des Auftraggebers und Stellungnahmen der Genehmigungsbehörde

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Soweit sie die LPhen 4 bis 9 betreffen, lassen sich die notwendigen Umplanungsleistungen nicht von den ursprünglich beauftragten Planungsleistungen trennen, da sie denselben Planungsgegenstand betreffen. Eine Kündigung des ursprünglichen Auftrags mit dem Ziel einer Neuvergabe der gesamten Planung hätte nicht nur erhebliche Zusatzkosten (insb. wegen einer dann erforderlichen Wiederholung der teilweise bereits erbrachten Planungsleistungen sowie für Entschädigungszahlungen an den ursprünglichen Auftragnehmer) zur Folge, sondern ist wegen der bereits laufenden Baumaßnahme rein praktisch nicht denkbar, weil dann eine Überwachung der Bauausführung nicht mehr gewährleistet wäre.

Soweit für die Umplanung zusätzliche Leistungen zu den LPhen 1 bis 3 erforderlich wurden, können auch diese nicht separat an einen anderen Planer vergeben werden, weil sich die Nachbearbeitung der ursprünglichen Entwurfsplanung weder zeitlich noch inhaltlich von der teilweise bereits laufenden Ausführungsplanung und Ausführung trennen lässt. Die Nachbearbeitung der LPhen 1 bis 3 muss aus Zeitgründen (Vermeidung von Unterbrechungen der laufenden Baumaßnahmen, Einhaltung der Zeitvorgaben aus der Förderung des Vorhabens) parallel zu den bereits laufenden Leistungen der LPhen 5 ff erfolgen. Es ist außerdem notwendig, im Zuge der Überarbeitung die vom Auftragnehmer im bisherigen Planungsprozess bereits gewonnenen Erkenntnisse und erzielten Abstimmungsergebnisse (insb. mit dem Auftraggeber, dem Lippeverband als weiterem Vorhabenbeteiligten und der Genehmigungsbehörde) zu berücksichtigen.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 330 675.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 429 533.45 EUR

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Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
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Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
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Münster
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Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
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Niederkassel
Niederkrüchten
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Nieheim
Nordkirchen
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Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
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Oelde
Oer Erkenschwick
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Olsberg
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Steinhagen
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