Freiraumplanung Erlebensraum Lippeaue Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 5500/20
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanung Erlebensraum Lippeaue Hamm
59065 Hamm
Seit 2017 bis voraussichtlich Herbst 2022 wird seitens der Stadtverwaltung Hamm gemeinsam mit dem Lippeverband das Projekt "Erlebensraum Lippeaue" umgesetzt. Das Projekt hat zum Ziel, die Lippe und ihre Aue im innenstadtnahen Bereich von Hamm auf einer Fläche von 195 Hektar ökologisch zu optimieren und damit attraktive Grünbereiche zu schaffen, die eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger erzeugen. Dabei sollen städtebauliche Entwicklungen gleichberechtigt neben den notwendigen Aufwertungen ökologisch wertgebender Elemente eingeleitet werden.
Zur Förderung der Biodiversität, zum Schutz, Erhalt und Förderung von Lebensräumen sowie zur Reaktivierung und Optimierung ökosystemarer Wirkfaktoren sollen insbesondere wasserbauliche Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören Erhalt und Neubau von Fließ- und Stillgewässern, Rückbau von Uferbefestigungen, morphologische Veränderungen am Fluss (Laufverlängerung, Neuprofilierung der Ufer- und Sohlstrukturen) und die Verlegung und der Rückbau von Deichen. Aber auch Maßnahmen der Landschaftspflege sollen die naturnahe Entwicklung der Aue stützen.
Gleichzeitig soll ein touristisches Angebot durch entsprechende Gastronomie und kleinere Veranstaltungen, Sportmöglichkeiten, die Anbindung an Fuß-, Rad- und Reitwegenetze entstehen. Eine schonende Nutzung und gesteuerte Naherholung soll eingerichtet werden und einen fließenden Übergang zwischen urban geprägtem Raum und naturnah entwickelter Auenlandschaft möglich machen. Es soll Raum für Erholung, dem Verweilen, als Treffpunkt, Liegefläche und sonstigen Freizeitaktivitäten, wie die oben genannten, gegeben sein.
Das Projektgebiet des "Erlebensraum Lippeaue" umfasst einen etwa 5 km langen Abschnitt der Lippe im Zentrum von Hamm sowie die angrenzenden Auenflächen auf 195 Hektar. Das Projektgebiet wurde in drei Teilabschnitte (TA) aufgeteilt: TA1 zwischen Fährstraße und Münsterstraße, TA2 zwischen Münsterstraße und Eisenbahnlinie sowie TA3 zwischen Eisenbahnlinie und Radbod- bzw. Römerstraße.
Der TA1 wurde wiederum in drei Unterteilabschnitte eingeteilt: TA1.1 Verlegung Hochwasserschutzanlage, TA1.2 Auenpark mit Lippestrand (inkl. Aufschüttung der Plateaufläche nördlich des Bestandsdeichs), TA1.3: Auenvernässung.
In der Projektgemeinschaft zwischen der Stadt Hamm und dem Lippeverband gibt es eine klare Aufteilung, welche Maßnahmen federführend durch welchen Partner umgesetzt werden. Diese Aufteilung ergibt sich aus der unterschiedlichen Förderung der Maßnahmen. Insgesamt erfolgt die Förderung auf Basis des Projektaufrufs "Grüne Infrastruktur" des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierin wurden zur Projektumsetzung 36,7 Mio. EUR durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Aussicht gestellt. Diese Maßnahmen werden durch den Lippeverband umgesetzt. Weitere 7,3 Mio. EUR sollen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen in das Projekt fließen. Diese Mittel werden von der Stadt Hamm zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen eingesetzt. Trotz der getrennten Förderstränge sind die Maßnahmen der EG-WRRL und von EFRE eng miteinander verzahnt und bedürfen einer stetigen Abstimmung. Insbesondere der zeitliche Ablauf der Bautätigkeiten und ein sich über das gesamte Projektgebiet erstreckendes Bodenmanagement müssen immer wieder aufeinander angepasst werden.
Im Rahmen des zu vergebenden Planungsauftrags sollen die folgenden Teilmaßnahmen geplant werden:
1. Auenpark (naturnahe Freizeitfläche im Überschwemmungsgebiet der Lippe zzgl. Plateaufläche, inkl. Wegeverbindungen in der Auenparkfläche;
2. Wegeverbindungen (Neuanlage von Wegen, Qualifizierung von vorhandenen Wegen, Anschlüsse an vorhandene Wegeverbindungen, Anlage von zwei Aussichtshütten, Ausstattung der Wege);
3. archäologischer Infopunkt (Nachempfindung einer historischen Motte (Burganlage mit Erdhügel).
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Objektplanungsleistungen für diese drei Teilmaßnahmen zu den Leistungsbildern Freianlagen (betrifft alle drei Teilmaßnahmen) und Verkehrsanlagen (betrifft nur die Teilmaßnahme "Auenpark"). Für die Teilmaßnahme "Auenpark" liegt bereits eine abgeschlossene Entwurfsplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 4 vergeben werden. Für die Teilmaßnahme "Wegebeziehungen" liegt die Vorplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 3 vergeben werden.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDXUV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
59065 Hamm
Seit 2017 bis voraussichtlich März 2023 wird seitens der Stadtverwaltung Hamm gemeinsam mit dem Lippeverband das Projekt "Erlebensraum Lippeaue" umgesetzt. Das Projekt hat zum Ziel, die Lippe und ihre Aue im innenstadtnahen Bereich von Hamm auf einer Fläche von 195 Hektar ökologisch zu optimieren und damit attraktive Grünbereiche zu schaffen, die eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger erzeugen. Dabei sollen städtebauliche Entwicklungen gleichberechtigt neben den notwendigen Aufwertungen ökologisch wertgebender Elemente eingeleitet werden.
Zur Förderung der Biodiversität, zum Schutz, Erhalt und Förderung von Lebensräumen sowie zur Reaktivierung und Optimierung ökosystemarer Wirkfaktoren sollen insbesondere wasserbauliche Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören Erhalt und Neubau von Fließ- und Stillgewässern, Rückbau von Uferbefestigungen, morphologische Veränderungen am Fluss (Laufverlängerung, Neuprofilierung der Ufer- und Sohlstrukturen) und die Verlegung und der Rückbau von Deichen. Aber auch Maßnahmen der Landschaftspflege sollen die naturnahe Entwicklung der Aue stützen.
Gleichzeitig soll ein touristisches Angebot durch entsprechende Gastronomie und kleinere Veranstaltungen, Sportmöglichkeiten, die Anbindung an Fuß-, Rad- und Reitwegenetze entstehen. Eine schonende Nutzung und gesteuerte Naherholung soll eingerichtet werden und einen fließenden Übergang zwischen urban geprägtem Raum und naturnah entwickelter Auenlandschaft möglich machen. Es soll Raum für Erholung, dem Verweilen, als Treffpunkt, Liegefläche und sonstigen Freizeitaktivitäten, wie die oben genannten, gegeben sein.
Das Projektgebiet des "Erlebensraum Lippeaue" umfasst einen etwa 5 km langen Abschnitt der Lippe im Zentrum von Hamm sowie die angrenzenden Auenflächen auf 195 Hektar. Das Projektgebiet wurde in drei Teilabschnitte (TA) aufgeteilt: TA1 zwischen Fährstraße und Münsterstraße, TA2 zwischen Münsterstraße und Eisenbahnlinie sowie TA3 zwischen Eisenbahnlinie und Radbod- bzw. Römerstraße.
Der TA1 wurde wiederum in drei Unterteilabschnitte eingeteilt: TA1.1 Verlegung Hochwasserschutzanlage, TA1.2 Auenpark mit Lippestrand (inkl. Aufschüttung der Plateaufläche nördlich des Bestandsdeichs), TA1.3: Auenvernässung.
In der Projektgemeinschaft zwischen der Stadt Hamm und dem Lippeverband gibt es eine klare Aufteilung, welche Maßnahmen federführend durch welchen Partner umgesetzt werden. Diese Aufteilung ergibt sich aus der unterschiedlichen Förderung der Maßnahmen. Insgesamt erfolgt die Förderung auf Basis des Projektaufrufs "Grüne Infrastruktur" des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierin wurden zur Projektumsetzung 36,7 Mio. EUR durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Aussicht gestellt. Diese Maßnahmen werden durch den Lippeverband umgesetzt. Weitere 7,3 Mio. EUR sollen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen in das Projekt fließen. Diese Mittel werden von der Stadt Hamm zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen eingesetzt. Trotz der getrennten Förderstränge sind die Maßnahmen der EG-WRRL und von EFRE eng miteinander verzahnt und bedürfen einer stetigen Abstimmung. Insbesondere der zeitliche Ablauf der Bautätigkeiten und ein sich über das gesamte Projektgebiet erstreckendes Bodenmanagement müssen immer wieder aufeinander angepasst werden.
Im Rahmen des zu vergebenden Planungsauftrags sollen die folgenden Teilmaßnahmen geplant werden:
1. Auenpark (naturnahe Freizeitfläche im Überschwemmungsgebiet der Lippe zzgl. Plateaufläche, inkl. Wegeverbindungen in der Auenparkfläche;
2. Wegeverbindungen (Neuanlage von Wegen, Qualifizierung von vorhandenen Wegen, Anschlüsse an vorhandene Wegeverbindungen, Anlage von zwei Aussichtshütten, Ausstattung der Wege);
3. archäologischer Infopunkt (Nachempfindung einer historischen Motte (Burganlage mit Erdhügel).
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Objektplanungsleistungen für diese drei Teilmaßnahmen zu den Leistungsbildern Freianlagen (betrifft alle drei Teilmaßnahmen) und Verkehrsanlagen (betrifft nur die Teilmaßnahme "Auenpark"). Für die Teilmaßnahme "Auenpark" liegt bereits eine abgeschlossene Entwurfsplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 4 vergeben werden. Für die Teilmaßnahme "Wegebeziehungen" liegt die Vorplanung vor, so dass hier nur die Planungsleistungen ab LPh 3 vergeben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Zusätzliche Leistungen aufgrund von Umplanungen und Änderungswünschen des Auftraggebers und Stellungnahmen der Genehmigungsbehörde
Soweit sie die LPhen 4 bis 9 betreffen, lassen sich die notwendigen Umplanungsleistungen nicht von den ursprünglich beauftragten Planungsleistungen trennen, da sie denselben Planungsgegenstand betreffen. Eine Kündigung des ursprünglichen Auftrags mit dem Ziel einer Neuvergabe der gesamten Planung hätte nicht nur erhebliche Zusatzkosten (insb. wegen einer dann erforderlichen Wiederholung der teilweise bereits erbrachten Planungsleistungen sowie für Entschädigungszahlungen an den ursprünglichen Auftragnehmer) zur Folge, sondern ist wegen der bereits laufenden Baumaßnahme rein praktisch nicht denkbar, weil dann eine Überwachung der Bauausführung nicht mehr gewährleistet wäre.
Soweit für die Umplanung zusätzliche Leistungen zu den LPhen 1 bis 3 erforderlich wurden, können auch diese nicht separat an einen anderen Planer vergeben werden, weil sich die Nachbearbeitung der ursprünglichen Entwurfsplanung weder zeitlich noch inhaltlich von der teilweise bereits laufenden Ausführungsplanung und Ausführung trennen lässt. Die Nachbearbeitung der LPhen 1 bis 3 muss aus Zeitgründen (Vermeidung von Unterbrechungen der laufenden Baumaßnahmen, Einhaltung der Zeitvorgaben aus der Förderung des Vorhabens) parallel zu den bereits laufenden Leistungen der LPhen 5 ff erfolgen. Es ist außerdem notwendig, im Zuge der Überarbeitung die vom Auftragnehmer im bisherigen Planungsprozess bereits gewonnenen Erkenntnisse und erzielten Abstimmungsergebnisse (insb. mit dem Auftraggeber, dem Lippeverband als weiterem Vorhabenbeteiligten und der Genehmigungsbehörde) zu berücksichtigen.