10700 - Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Gütersloh - Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1.4K-22-J-10700
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
10700 - Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Gütersloh - Bodenbelagsarbeiten
Bodenbelagarbeiten für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes am Kreishausstandort Gütersloh
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Bodenbeläge werden auf neu eingebrachte Estriche ( größtenteils beheizt) und aufHohlraum -/ Doppelböden verlegt. Teppichbelag und Linoleum liegen auf beheizten Zementestrichen, einem Hohlraumboden aus Calciumsulfatplatten bzw. Calciumsulfatestrich und in Randbereich der Büros auf einer Calciumsulfat - Doppelbodenplatte ( d= 40 mm ), wie in den Positionen beschrieben.Vor der Belegung der Estrichflächen ist der Trocknungsgrad nach DIN zu kontrollieren. Es sind Messprotokolle der Prüfungen anzulegen, die der Bauleitung des Auftraggebers zeitnah vorzulegen sind.Die Belegung erfolgt dann in Absprache und nach Freigabe durch die Bauleitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Delbrück - Westenholz
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.